Die Niederlassungserlaubnis gewährt ein eigenständiges und dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
Sie berechtigt zur Ausübung jeder Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Im Allgemeinen beträgt die Gebühr für die Erteilung einer Niederlassungerlaubnis
113 Euro
Sind Sie bereits im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und haben einen neuen Reisepass von Ihrer Heimatbotschaft erhalten, können Sie direkt einen Termin mit der Ausländerbehörde vereinbaren.
Der Übertrag der Niederlassungserlaubnis beträgt 67 Euro.
Die Gebühr kann im Einzelfall abweichen.
Die Auflistung der Voraussetzungen für eine Niederlassungerlaubnis ist hier nicht möglich, da eine umfassende Einzelfallprüfung erfolgen muss.
Setzen Sie sich für eine abschließende Information mit den Mitarbeitern der Ausländerbehörde in Verbindung.
Zuständigkeit: (Buchstabenaufteilung nach Anfangsbuchstabe Nachname Ehefrau)