Ausländerrecht: Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis gewährt ein eigenständiges und dauerhaftes Aufenthaltsrecht.
Sie berechtigt zur Aus­übung jeder Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Gebühren

Im Allgemeinen beträgt die Gebühr für die Erteilung einer Niederlassungerlaubnis
113 Euro


Sind Sie bereits im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und haben einen neuen Reisepass von Ihrer Heimatbotschaft erhalten, können Sie direkt einen Termin mit der Ausländerbehörde vereinbaren. 


Der Übertrag der Niederlassungserlaubnis beträgt 67 Euro.


Die Gebühr kann im Einzelfall abweichen.



Unterlagen

Die Auflistung der Voraussetzungen für eine Niederlassungerlaubnis ist hier nicht möglich, da eine umfassende Einzelfallprüfung erfolgen muss.


Setzen Sie sich für eine abschließende Information mit den Mitarbeitern der Ausländerbehörde in Verbindung.


Zuständigkeit: (Buchstabenaufteilung nach Anfangsbuchstabe Nachname Ehefrau)


  • Frau Ballwanz                    Aa - Alr
  • Frau Spielmann                 C, D, J, L, Yn - Yz
  • Frau Schacht                     Als - Az, R, Ya - Ym
  • Frau Barton                       K
  • Frau Hartung                     E, G, N, T
  • Herr Spielmann                 O, S
  • Frau Pusch                       H, P, U, W
  • Herr Bichtemann               B, I, Q, V, Z
  • Frau Merker                      Ma - Mn, Mp - Mz, X
  • Frau Reiten                       F, MO