In vielen Fällen ist es bei der Visumsbeantragung bei der deutschen Botschaft im Ausland erforderlich, für Ihren Besuch eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben. Diese Erklärung wird auf Antrag erstellt. Sie verpflichten sich darin, für alle eventuell entstehenden Kosten, wie z. B.
aufzukommen.
Hinweis: Die Visumentscheidung selbst obliegt der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Informationen zum Visumsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in unserem Hinweisblatt und der Erklärung des Verpflichtungsgebers (Belehrung).
WICHTIG! Sie bekommen eine Vorgangsnummer zugewiesen. Bitte merken Sie sich diese!
Einen Termin bei der Ausländerbehörde können Sie direkt nach Eingabe im Online-Modul Visit VIS buchen.
Zum Termin haben Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.
Setzen Sie sich für eine abschließende Information mit den Mitarbeitern der Ausländerbehörde in Verbindung.
Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.
29 Euro
Zuständigkeit: (Buchstabenaufteilung nach Anfangsbuchstabe Nachname Ehefrau)