Ausländerrecht: Au-Pair

Der Aufenthalt als Au-pair ist für junge Menschen gedacht, die ihre Sprachkenntnisse vervollständigen wollen und ihre Allgemeinbildung durch Teilnahme am Leben im Gastland erweitern wollen.
Als Gegenleistung dafür erfolgt eine begrenzte Mitwirkung an den familiären Aufgaben (leichte Hausarbeiten, Kinderbetreuung) für maximal ein Jahr bei einer Gastfamilie. 
Das Mindestalter liegt bei 17 Jahren (bei Minderjährigen muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen), das 25. Lebensjahr darf grundsätzlich noch nicht vollendet sein.


Die Gastfamilie muss im Allgemeinen folgende Punkte beachten:


  • Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die Rechte und Pflichten 
  • Die Familie muss deutsch als Muttersprache sprechen 
  • Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung 
  • Zahlung eines angemessenen Taschengeldes (mindestens 205,00 Euro im Monat) 
  • Abschluss einer privaten Kranken- und Unfallversicherung


Besondere Hinweise zu den Regeln der Einreise nach Deutschland, wenn Sie sich noch im Ausland aufhalten oder zu den notwendigen Schritten, falls Sie sich bereits in Deutschland befinden, erhalten sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Gebühren

Erteilung mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr
100,00 Euro


Erteilung mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
100,00 Euro


Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von bis zu drei Monaten
96,00 Euro


Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von mehr als drei Monaten
93,00 Euro


Die Gebühren können im Einzelfall abweichen.

Unterlagen

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (aus dem Ausland) werden bereits im Visumsverfahren durch die deutsche Auslandsvertretung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Ausländerbehörde geprüft.


Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.


In der Ausländerbehörde vor Ort werden zur Aufnahme des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) im Allgemeinen folgende Unterlagen benötigt:


  • Antrag
  • gültiger Pass
  • aktuelles Passfoto 
  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • Au-Pair Vertrag


Setzen Sie sich für eine abschließende Information mit den Mitarbeitern der Ausländerbehörde in Verbindung.
Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.

Rechtsgrundlage

§ 18 AufenthG



Zuständigkeit: (Buchstabenaufteilung nach Anfangsbuchstabe Nachname Ehefrau)


  • Frau Ballwanz                    Aa - Alr
  • Frau Spielmann                 C, D, J, L, Yn - Yz
  • Frau Schacht                     Als - Az, R, Ya - Ym
  • Frau Barton                       K
  • Frau Hartung                     E, G, N, T
  • Herr Spielmann                 O, S
  • Frau Pusch                        H, P, U, W
  • Herr Bichtemann               B, I, Q, V, Z
  • Frau Merker                      Ma - Mn, Mp - Mz, X
  • Frau Reiten                       F, MO