Ausländerrecht: Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

Für die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sind vielfältige Voraussetzungen zu erfüllen, die vom Aufenthaltszweck abhängig sind und daher hier nicht in ihrer Gesamtheit abgebildet werden können.


Bitte entnehmen Sie die konkreten Informationen über die einzelnen Aufenthaltstitel den direkt aufgeführten Dienstleistungen.



Gebühren

Für die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubis fallen Gebühren an, die sich im Einzelfall unterscheiden können.

Unterlagen

  • Antrag 
  • gültiger Nationalpass 
  • aktuelles Passfoto
  • Krankenversicherungsnachweis 


Setzen Sie sich für eine abschließende Information mit den Mitarbeitern der Ausländerbehörde in Verbindung.

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)


Beschäftigungsverordnung (BeschV)


Aufenthaltsverordnung (AufenthV)


Asylgesetz (AsylG)



Fristen

Es sind gegenbenenfalls Fristen zu beachten.


Zuständigkeit: (Buchstabenaufteilung nach Anfangsbuchstabe Nachname Ehefrau)


•    Frau Ballwanz                   Aa – Alr
•    Frau Spielmann                C, D, J, L, Yn – Yz
•    Frau Merker                      Ma – Mn, Mp – Mz, X
•    Frau Ruschitzka                F, K, Mo
•    Herr Bichtemann               B, I, Q, V, Z
•    Herr Spielmann                 O, S
•    Frau Pusch                        H, P, U, W
•    Frau Hartung                     E, G, N, T
•    Frau Schacht                     Als - Az, R, Ya - Ym