Der Landkreis Gifhorn stellt 2021 zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe Mittel zur Verfügung. Mit der Zuwendung sollen freiwillig Engagierte eine Sachkostenentschädigung erhalten. Dazu gehören Fahrtkosten, Eintrittsgelder, Material für Sprachmittlung, die Initiierung von „Flüchtlingscafés“ und dadurch anfallende Bewirtungskosten und sonstige Verbrauchsmaterialien.
Nähere Einzelheiten zur Abrechnung, den erstattungsfähigen Auslagen sowie der Richtlinie entnehmen Sie bitte den Dokumenten.