Jeder Verbraucher erwartet einwandfreie und sichere Lebensmittel. Dafür sind zuerst einmal alle verantwortlich, die Unternehmer in der Lebensmittelkette sind.
Die Behörden der Lebensmittelüberwachung prüfen durch risikobasierte, systematische Kontrollen und Probenentnahmen, ob die Lebensmittelunternehmer die Anforderungen des Lebensmittelrechts umgesetzt haben und einhalten und setzen diese ggf. durch.Werden Mängel festgestellt, ist es Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung sicherzustellen, dass diese sofort behoben werden und die Ahndung von Verstößen gegen bestehende Rechtsvorschriften erfolgt.
In vergleichbarer Weise ist die Überwachung bei kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen organisiert.
Merkblätter für die Lebensmittelkontrolle:
Ab dem 13.Dezember 2014 regelt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die Kennzeichnung von Lebensmitteln.
Informationen hierzu finden Sie im Internet u. a. auf folgenden Seiten:
Informationen des BZfE zu den Leitlinien zur guten Hygiene für Veranstalter finden Sie unter: