Die Schuleingangsuntersuchung stellt neben den Früherkennungsuntersuchungen U1-U9 ein wichtiges Präventionsinstrument im Kindesalter dar. Ziel ist es, gesundheitliche Auffälligkeiten, die den Schulbesuch beeinträchtigen könnten, frühzeitig zu erkennen. Die Eltern und Pädagogen werden beraten hinsichtlich der Schulfähigkeit, individueller Förderung und notwendiger diagnostischer sowie therapeutischer Maßnahmen.
Berichte über die Schuleingangsuntersuchungen können Sie als PDF-Datei herunterladen:
Schuleingangsuntersuchung 2017
Schuleingangsuntersuchung 2018
Es fallen keine Gebühren an.
Bitte bringen Sie - soweit vorhanden - folgende Unterlagen mit:
§ 5 Nds. Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD), § 56 Nds. Schulgesetz (NSchulG), § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Alle Kinder, die bis zum 30.09. eines Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, werden zur Einschulungsuntersuchung eingeladen.
Die Einladung erfolgt schriftlich ca. drei Wochen vor dem geplanten Termin.