Schuleingangsuntersuchung

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Die gesetzlich verpflichtende Schuleingangsuntersuchung stellt neben den Früherkennungsuntersuchungen U1-U9 ein wichtiges Präventionsinstrument im Kindesalter dar. Ziel ist es, gesundheitliche Auffälligkeiten, die den Schulbesuch beeinträchtigen könnten, frühzeitig zu erkennen. Die Eltern und Pädagogen werden beraten hinsichtlich der Schulfähigkeit, individueller Förderung und notwendiger diagnostischer sowie therapeutischer Maßnahmen.


Die Schuleingangsuntersuchungen finden vormittags von 08:00 - 12:00 Uhr statt!


Alle Kinder, die bis zum 01.10.2025 sechs Jahre alt werden, müssen zur Einschulungsuntersuchung angemeldet werden.


Flexiregelung:
Dabei handelt es sich um Kinder, die im Zeitraum vom 02.07 - 01.10.2019 geboren sind. Sollten Sie die Flexiregelung in Anspruch nehmen wollen, ist dies der jeweiligen Grundschule bis zum 01.05. des betreffenden Schuljahres schriftlich mitzuteilen.


Informationsblatt zur Flexibilisierung des Einschulungstermins



Unterlagen

Bitte bringen Sie - soweit vorhanden - folgende Unterlagen mit: