Zum Schutz des Trinkwassers, unseres wichtigsten Lebensmittels, werden die Einzugsgebiete von Wasserwerken durch Wasserschutzgebiete gesichert, die in verschiedene Schutzzonen unterteilt sind. Für diese Schutzgebiete existieren Schutzgebietsverordnungen, in denen gewisse Handlungen verboten oder als beschränkt zulässig erklärt worden sind. Für beschränkt zulässige Handlungen können wir auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen, bei Verboten kann unter besonderen Voraussetzungen eine Befreiung erteilt werden. Ausnahmegenehmigung oder Befreiung sind zu beantragen beim Landkreis Gifhorn, Untere Wasserbehörde. Die aufgeführten Ansprechpartner beraten Sie gern.
Die ausgewiesenen Wasserschutzgebiete finden Sie hier.
Wasserqualität
Die Qualität des Wassers wird durch eine Reihe chemischer Werte charakterisiert. Für viele chemische Stoffe sind in der Trinkwasserverordnung Grenzwerte festgelegt. Die meisten chemischen Parameter des Gifhorner Trinkwassers liegen weit unter den gesetzlichen Grenzwerten. Die Einhaltung dieser Werte wird vom Gesundheitsamt überwacht. Das aus allen Anlagen stammende Trinkwasser ist unverkeimt und bedarf grundsätzlich keiner Behandlung z.B. durch Chlor oder Ozon.
Die Wasserhärte
Bei der Verwendung des Trinkwassers im Haushalt ist die Wasserhärte ein wichtiger Parameter. Die Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln sollte nach der auf den Verpackungen abgedruckten Anleitung erfolgen. Die Wasserhärte wird in Grad deutscher Härte (°dH) bzw Millimol Calzium- und Magnesiumionen pro Liter (mmol/l) angegeben. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch – und Reinigungsmitteln (WRMG) werden vier Härtebereiche unterschieden. Den jeweiligen Härtebereich für Ihr Trinkwasser können Sie bei Ihrem Wasserversorger erfragen.
Evtl. Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung
Wasserhaushaltsgesetz, Nieders. Wassergesetz