Spezieller Hinweis.
Wenn diese Personen infolge eines (politisch begründeten) Gewahrsams, eine gesundheitliche Schädigung erlittan haben, kann auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung gewährt werden. Zu dem Antrag stellen wir Ihnen weitere Informationen bereit.
Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Angelegenheiten der Heimatvertriebene und Spätaussiedler werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Heimatvertriebene sind Personen, die als deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige ihren Wohnsitz in den ehemals unter fremder
Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand
vom 31. Dezember 1937 hatten und diesen im Zusammenhang mit Ereignissen des Zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, insbesondere
durch Ausweisung oder Flucht, verloren haben.
Spätaussiedler sind Angehörige deutscher Minderheiten aus den Staaten Ost- und Südosteuropas sowie den Republiken der ehemaligen Sowjetunion.
Wegen der ihnen insbesondere als Folge des Zweiten Weltkrieges zugefügten Leiden sieht es die Bundesrepublik Deutschland als
ihre historische Verpflichtung an, diese Menschen in Deutschland aufzunehmen. Die größte Zahl der Spätaussiedler kommt aus
den Republiken der ehemaligen Sowjetunion.
Das Grenzdurchgangslager Friedland ist die einzige Erstaufnahmeeinrichtung in Deutschland für Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen. Von der Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes werden sie
nach der Ankunft registriert und auf die Bundesländer verteilt.
Die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Weiterleitung erfolgt durch das Grenzdurchgangslager Friedland -Niedersächsisches
Zentrum für Integration-
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesverwaltungsamt in der Außenstelle Bramsche.
Auskünfte zu den Altfällen in Niedersachsen erteilen zudem der Landkreis, die kreisfreie Stadt, die Region Hannover, die Stadt
Göttingen sowie die große selbständige Stadt. Außerdem können Sie sich an den Landesbeauftragten für Heimatvertriebene und
Spätaussiedler wenden.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Dienstleistung Angelegenheiten der Heimatvertriebene und Spätaussiedler ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.