Beschreibung: Die Bezeichnung "Betrieb" umfasst die Ausübung eines Prostitutionsgewerbes i.S.d. ProstSchG durch den Betrieb einer Prostitutionsstätte, der Bereitstellung eines oder mehrerer Prostitutionsfahrzeuge, der Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen sowie den Betrieb einer Prostitutionsvermittlung.