Beschreibung: Bei Beantragung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes muss ein Betriebskonzept vorgelegt werden. Das Betriebskonzept umschreibt die wesentlichen Merkmale des Betriebes, insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden Arbeitsbedingungen der Prostituierten. Es muss so ausgestaltet sein, dass der Betrieb anhand des Konzeptes in gleicher Weise beurteilt werden kann, wie bei einer persönlichen Inaugenscheinnahme.