Naturschutzgebiete sind gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind verboten.
Im Landkreis Gifhorn gibt es 34 Naturschutzgebiete in verschiedenen Größen und Ausprägungen.
Darunter ist die „Bullenkuhle“ westlich der Ortschaft Bokel mit etwa 2,3 ha das kleinste Schutzgebiet. Es besteht hauptsächlich aus einem Erdfall von etwa 130 m Durchmesser und ca. 15 m Tiefe.
Das größte Naturschutzgebiet des Landkreises Gifhorn ist das „Große Moor“. Das ca. 2.720 ha große Gebiet liegt zwischen Sassenburg und Schönewörde. Es handelt sich um ein ehemaliges Hochmoor, das in den vergangenen 200 Jahren durch zahlreiche Eingriffe des Menschen erheblich verändert worden ist.
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