Vorvermarktung des vierten Vermarktungsgebietes abgeschlossen

veröffentlicht: am 11.03.2020     Presseinformation

Nachdem bereits Mitte Februar der Breitbandausbau im vierten Vermarktungscluster sichergestellt werden konnte, ist die Vermarktung der Stadt Gifhorn, der Gemeinde Sassenburg und der Samtgemeinde Isenbüttel nunmehr abgeschlossen. 
 

Insgesamt haben 54 Prozent der rund 1.200 anschlussberechtigten Adressen aus dem vierten Vermarktungsgebiet einen Vertrag mit dem Netzbetreiber GIFFInet abgeschlossen. Die für den Ausbau erforderliche Mindestanschlussquote von 40 Prozent wurde bereits Mitte Februar erreicht und der Ausbau in der Stadt Gifhorn, der Gemeinde Sassenburg und der Samtgemeinde Isenbüttel damit überhaupt erst ermöglicht. 

Mit dem erheblichen Anstieg der Quote in den vergangenen Tagen ist die Kreisverwaltung sehr zufrieden, wie Landrat Dr. Andreas Ebel mitteilt: „Es freut mich, dass sich noch einige Bürgerinnen und Bürger für einen kostenlosen Glasfaseranschluss entschieden haben. Die Mindestanschlussquote wurde in diesem Cluster deutlich übertroffen.“

Zum 29. Februar 2020 lag die Quote noch bei 45 Prozent. Nach der Bearbeitung aller Aufträge in Druckform konnte GIFFInet nun das erfreuliche Ergebnis übermitteln. Bis zum Beginn der Baumaßnahmen im vierten Vermarktungsgebiet haben Bürgerinnen und Bürger noch die Möglichkeit – gegen eine Mehraufwandsgebühr in Höhe von 299 Euro – einen Auftrag einzureichen und sich damit ihren Glasfaseranschluss zu sichern.

Auch im fünften Vermarktungsgebiet, der Samtgemeinde Papenteich, ist die Vorvermarktungskampagne mittlerweile gestartet. Bis zum 15. April 2020 haben alle anschlussberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Auftrag bei GIFFInet einzureichen, um somit den kostenlosen Glasfaseranschluss zu beantragen. 
„Ich bin zuversichtlich, dass wir auch im fünften Vermarktungsgebiet die Mindestanschlussquote erreichen werden. Unentschlossene Einwohnerinnen und Einwohner können sich noch über die Ostertage Gedanken machen“, sagt Landrat Dr. Andreas Ebel. 

Anschlussberechtigt sind aus förderrechtlichen Gründen nur Adressen, die im Zuge des Markterkundungsverfahrens als unterversorgt eingestuft wurden. Über www.giffinet.de kann jede Bürgerin und jeder Bürger prüfen, ob die eigene Adresse im Ausbaugebiet liegt. Haushalte, die keinen Anspruch auf einen geförderten Anschluss haben, können ebenfalls über die Homepage von GIFFInet eine unverbindliche Interessensbekundung abgeben.