Extreme Wetterverhältnisse wie Glatteis, Eisregen, starke Schneefälle oder heftige Stürme können zu einer erheblichen Gefährdung der Schulwege führen. Foto: Igor – stock.adobe.com

Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen im Landkreis Gifhorn

veröffentlicht: am 14.12.2023     Presseinformation

Extreme Wetterverhältnisse wie Glatteis, Eisregen, starke Schneefälle oder heftige Stürme können zu einer erheblichen Gefährdung der Schulwege führen.

Kann die Sicherheit – und damit die Schülerbeförderung – nicht mehr gewährleistet werden, entscheidet der Landkreis Gifhorn gemeinsam mit den Beförderungsunternehmen über eine Einstellung der Schülerbeförderung und einen Unterrichtsausfall im gesamten Kreisgebiet. Hiervon betroffen wären demnach die Beförderung über den ÖPNV, aber auch die Beförderung von Schulkindern im Freigestellten Schülerverkehr zu Schulen innerhalb und außerhalb des Landkreises Gifhorn. 

Über einen möglichen Schulausfall können sich Interessierte auf http://www.vmz-niedersachsen.de/ informieren. Auch die Verwaltung des Landkreises Gifhorn veröffentlicht in diesen Fällen entsprechende Meldungen auf ihrer Website und über die Social-Media-Kanäle. Zudem informieren die Radiosender in ihren Verkehrsnachrichten. Die Kreisverwaltung bittet in diesem Zusammenhang darum, sich ausschließlich über die oben genannten Quellen zu informieren.

Bei einem generellen Schulausfall gewährleisten die Schulen für Schülerinnen und Schüler, die trotz des abgesagten Unterrichts zur Schule gekommen sind, eine Notbetreuung.

Ist zu erwarten, dass während der Unterrichtszeit extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwerwiegende Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, kann die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts entscheiden. Eine Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler wird jedoch bis zum Verlassen der Schule sichergestellt. Die „Kleinsten“ im Primarbereich dürfen nur dann abweichend von ihrem Stundenplan nach Haus entlassen werden, wenn sie von den Eltern abgeholt werden oder die Erziehungsberechtigten einem solchen Verfahren vorher zugestimmt haben.

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Eltern von Kindern bis zur 10. Klasse, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.