Beim SV Barwedel wurde mit Hilfe des Sportstättenförderkonzeptes des Landkreises Gifhorn der Spatenstich für den Ausbau des Sportheims gesetzt.

Beim SV Barwedel wurde mit Hilfe des Sportstättenförderkonzeptes des Landkreises Gifhorn der Spatenstich für den Ausbau des Sportheims gesetzt.

Sportstättenförderung des Landkreises Gifhorn ermöglicht Ausbau des Barwedeler Sportheims

veröffentlicht: am 17.05.2021     Presseinformation

Seit Jahresbeginn können im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sportstätten und Sportgeräte des Landkreises Gifhorn“ Förderungen für Sportstätten und Sportgeräte bei der Kreisverwaltung beantragt werden. Der erste Antragszeitraum für Baumaßnahmen der Sportstätten lief im Februar 2021. Der Landkreis Gifhorn stellt fest, dass das neue Instrument der Förderung sehr gut angenommen wurde. Alle 18 Förderanträge für Baumaßnahmen wurden seitens der Kreisverwaltung als förderfähig geprüft. Unter Voraussetzung der Freigabe des Kreishaushaltes können die Zuwendungen größtenteils wie beantragt genehmigt werden.

„Seitens der Vereine und Gemeinden wird mit Sanierungen, Umbauten oder gar Neubauten der Sportanlagen ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung einer attraktiven Sportlandschaft im Landkreis Gifhorn geleistet“, sagte Landrat Dr. Andreas Ebel. Dem Landkreis Gifhorn ist es ein wichtiges Anliegen, im Rahmen des Sportstättenförderkonzeptes Co-Förderungen zu übernehmen. Damit leistet der Landkreis einen wichtigen Beitrag, um den Sport und die Vereine im Landkreis auch bei großen Projekten aktiv zu unterstützen.

Daher sind neben Landrat Dr. Andreas Ebel auch die Samtgemeindebürgermeisterin des Boldecker Landes, Anja Meier, Barwedels Bürgermeister Siegfried Schink, der Geschäftsführer des Kreissportbundes Gifhorn, Martin Roth und der Direktor der Region Gifhorn der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg, Christoph Treichel, gerne der Einladung des SV Barwedel als Antragsteller im Rahmen der Sportstättenförderung des Landkreises Gifhorn gefolgt und haben auch gleich den Spaten in die Hand genommen.

„Mit dem heutigen Spatenstich starten wir in die langersehnte Ausbauphase“, begrüßte Vorsitzender Carl-Gerhard Helmke unter Einhaltung der Corona-Regeln die Gäste im Außenbereich des Sportheims. Der SV Barwedel schafft für seine knapp 200 Sportlerinnen und Sportler mit dem Ausbau des Sportheimobergeschosses insgesamt über 100 Quadratmeter zusätzlicher Fläche für einen Funktionsraum, Umkleiden, Dusche und WC. Die anstehende Ausbaumaßnahme sei der Zunahme der sportlichen Aktivitäten geschuldet. „Das Sportheim platzt sprichwörtlich aus allen Nähten“, brachte der Vorsitzende die Situation auf den Punkt. In der Gesamtschau sei seit der Ausweitung der Aktivitäten in den Sparten Fußball, Tennis, Darts, Freizeit und des Jugendfußballs im Jugendförderverein der Samtgemeinde Boldecker Land eine ständig zunehmende Nutzungsintensität des Sportheims festzustellen. Umso wichtiger erachtet es der Verein zukünftig, diesem durch geeignete Maßnahmen zeitig zu begegnen. Auch die Gemeinde Barwedel unterstreicht dies mit einer finanziellen Beteiligung am Projekt.

Landrat Dr. Andreas Ebel freut sich: „Die Theorie der Sportstättenförderung beginnt nun, sich in der Praxis zu bewähren. Der Start ist mehr als geglückt, unsere Planungen haben sich ausgezahlt.“

Im Rahmen der Sportstättenförderung des Landkreises Gifhorn ist es möglich, für Sportgeräte noch bis zum 15.09.2021 Anträge zur Beschaffung in 2021 zu stellen. Der 15.09.2021 stellt ebenfalls die Frist für Förderanträge hinsichtlich Baumaßnahmen für das Förderjahr 2022 dar. Entsprechende Antragsvordrucke und der Kontakt zum Fachbereich Schule und Sport sind auf der Homepage des Landkreises Gifhorn verfügbar: https://www.gifhorn.de/leben-und-lernen/bildung-und-schulen/sport/

 

Mehr zum Sportstättenförderkonzept des Landkreises Gifhorn:

Der Landkreis Gifhorn macht sich stark für eine sport- und bewegungsorientierte Gesellschaft, in der eine lebendige und aktive Sportlandschaft einen wesentlichen Beitrag leisten soll. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sportstätten und Sportgeräte des Landkreises Gifhorn regelt eine finanzielle Förderung von Baumaßnahmen, die die Aufrechterhaltung und Ausweitung von sportlichen und bewegungsorientierten Aktivitäten der Gesellschaft als Ziel haben. Darüber hinaus sollen die Sportvereine und Kommunen bei der Beschaffung von Sportgeräten unterstützt werden. Der Landkreis Gifhorn gewährt in diesem Rahmen auf Antrag eine zweckgebundene Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung.