Maskenpflicht im ÖPNV - FFP2-Masken für Personen ab 14 Jahren vorgeschrieben

veröffentlicht: am 16.12.2021     Presseinformation

Das Land Niedersachsen hat kürzlich seine Corona-Verordnung aktualisiert. Neuerungen gibt es dabei unter anderem auch im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Bereits seit längerer Zeit gilt im ÖPNV eine Pflicht zur Mund-Nasenbedeckung (MNB). Nun wurde ab der Warnstufe 2 die verschärfte medizinische Maskenpflicht festgelegt. Das bedeutet, dass alle Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr in Bussen und Bahnen eine medizinische Maske tragen müssen, die mindestens dem Schutzniveau von FFP2 oder KN95 entspricht. Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind dabei nicht zulässig.

Kinder zwischen dem vollendeten sechsten und dem vollendeten 14. Lebensjahr können anstelle der FFP2/KN95-Maske auch eine Alltagsmaske tragen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht im Allgemeinen befreit. Ebenfalls von der Maskenpflicht befreit sind Personen, die ein ärztliches Attest aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung (z. B. eine schwere Herz- oder Lungenerkrankung) vorweisen können und denen das Tragen einer MNB unzumutbar ist.

Zudem gilt auf Basis des Infektionsschutzgesetzes bundesweit die 3G-Regel im ÖPNV. Die Transportdienstleistungen können somit nur Personen in Anspruch nehmen, die entweder vollständig geimpft oder genesen sind oder einen negativen Corona-Test vorweisen können.