Kreisstraße 93: Fahrbahneinengung mit Wartepflicht östlich von Triangel ab 08. Mai 2023

veröffentlicht: am 27.04.2023     Presseinformation

Ab Montag, den 08.05.2023, erfolgt auf der K 93 im Streckenabschnitt zwischen dem östlichen Ortsausgang von Triangel und der Einmündung in die Landesstraße L 289 bei Westerbeck eine beidseitige Einengung der Fahrbahn. Der so verengte Streckenabschnitt ist ca. 30 m lang und befindet sich über der Brücke Nr. 42 des Torfgrabens.

Daraus ergibt sich eine Wartepflicht für die von der Landesstraße L 289 in Richtung Triangel fahrenden Fahrzeuge. Das Ergebnis einer kürzlich durchgeführten Brückenprüfung hat die heute bereits bestehende Beschilderung bestätigt, dass die Brücke dauerhaft auf erhöhte Schwerverkehrsbelastungen, insbesondere bei normalem Zweirichtungsverkehr, nicht ausgelegt ist.

 

Im Zusammenhang mit bevorstehenden Bauarbeiten für ein neues Logistik- und Montagezentrum im Bereich „Gewerbegebiet Fehringstraße“ ist seitens des Investors ein erhöhter Schwerverkehrsanteil in Aussicht gestellt worden.

 

Die beidseitige Fahrbahneinengung auf einen Fahrstreifen und Wartepflicht für den Verkehrsstrom aus Osten ist entsprechend der vorgesehenen Bauzeit im Gewerbegebiet zunächst bis Frühjahr 2024 vorgesehen.

 

Der Landkreis Gifhorn bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis.