Erste Bilanz zum neu aufgelegten Sportstättenförderprogramm für den Landkreis Gifhorn

veröffentlicht: am 09.03.2021     Presseinformation

Seit Jahresbeginn können wieder Förderungen für Sportstätten und Sportgeräte bei der Kreisverwaltung beantragt werden. Kreisverwaltung, Kreissportbund und Kreispolitik brachten die entsprechende „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sportstätten und Sportgeräte des Landkreises Gifhorn“ auf den Weg. Bis zum 15.02.2021 konnten Förderanträge für Baumaßnahmen im Förderjahr 2021 gestellt werden; Anträge für Sportgeräte und Sportausrüstungen können für das Förderjahr 2021 in diesem noch bis spätestens zum 15.09.2021 gestellt werden.

„Ich freue mich, dass das neue Instrument bisher so gut angenommen wird und damit seinen Zweck voll erfüllt. Wir als Kreisverwaltung können auf diese Weise die Sportvereine aktiv unterstützen“, betont Landrat Dr. Andreas Ebel im Zuge einer ersten Zwischenbilanz nach Ablauf des Stichtages für die Sportstättenbaumaßnahmen.

Bis Mitte Februar wurden insgesamt 21 Förderanträge gestellt. Davon 18 Anträge für Baumaßnahmen und bereits drei Anträge für Sportgeräte und Sportausrüstungen. Die Anzahl der Anträge mit Bezug auf Sportgeräte und Sportausrüstungen wird sich bis zum Stichtag am 15.09.2021 sicher noch erhöhen. Vier der 21 Anträge stammen von kommunalen Antragstellern und 17 Anträge von Vereinen. „Eine erfreuliche Antragslage“, wie auch der Kreissportbund Gifhorn unterstreicht.

Insgesamt handelt es sich um ein Maßnahmenvolumen in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro. Das Fördervolumen beläuft sich zum jetzigen Antragsstand, unter Vorbehalt des Abschlusses der Antragsprüfungen, auf voraussichtlich rund 509.000 Euro. Im Kreishaushalt sind insgesamt 550.000 Euro eingepreist. Die noch nicht ausgeschöpften etwa 40.000 Euro könnten für weitere eingehende Anträge hinsichtlich der Sportgeräte und Sportausrüstungen für das laufende Förderjahr herangezogen werden.  

Die Anträge kommen bislang aus dem gesamten Kreisgebiet und auch die beantragten Maßnahmen sind sehr ausgewogen. „Die Kommunikation und Zusammenarbeit im Rahmen des ersten Antragsverfahrens zwischen den Antragstellern und der Kreisverwaltung als auch dem Kreissportbund ist bislang sehr gut“, so Landrat Dr. Andreas Ebel. „Da überrascht auch eine insgesamt gute Qualität der Anträge nicht.“

Derzeit prüft Kreisverwaltung die gestellten Förderanträge inhaltlich. Sobald diese - inklusive Rückfragen und Nachforderungen von Unterlagen - abgeschlossen ist, werden die abschließenden Förderentscheidungen entsprechend der Richtlinie getroffen. Nach Freigabe des Kreishaushaltes ergehen dann die Förderbescheide.