Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen im Landkreis Gifhorn

veröffentlicht: am 09.08.2023     Presseinformation

Bei Bienenvölkern eines Imkers im Bereich der Gemeinde Barwedel wurde die Amerikanische Faulbrut der Bienen festgestellt.
Bei dieser Erkrankung handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae verursacht wird und zum Absterben des Bienenvolkes führen kann.

Die Erkrankung befällt ausschließlich die Brut der betroffenen Bienenvölker, während erwachsene Bienen nicht angesteckt werden können. Diese sind aber an der Verbreitung des Krankheitserregers beteiligt.


Für den Menschen ist das Bakterium völlig ungefährlich.


Um eine Verschleppung der Tierseuche zu verhindern, hat der Landkreis Gifhorn rund um den betroffenen Bienenstand einen Sperrbezirk eingerichtet.
In dem betroffenen Gebiet dürfen die Bienenvölker nicht mehr versetzt werden. Lebende und tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs und Futtervorräte dürfen nicht aus den Bienenständen herausgebracht werden. Bienenvölker dürfen auch nicht in den Sperrbezirk hineingebracht werden.


Die zugehörige Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 11. August 2023 in Kraft.

Besitzerinnen und Besitzer von Bienenvölkern müssen ihre Bienen melden


Alle Bienenvölker der Imker in diesem Gebiet müssen, soweit das noch nicht erfolgt ist, amtlich untersucht werden. Weiterhin müssen alle Imker mit Völkern in diesem neu ausgewiesenen Gebiet diese unter Angabe der Zahl und des genauen Standortes der Völker bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Gifhorn, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn schriftlich oder telefonisch (05371/82-394) melden.
Auch außerhalb des im Landkreis Gifhorn vorhandenen Sperrgebietes weist der Landkreis Gifhorn auf die dauerhafte Verpflichtung aller Imker hin, alle Bienenstände im Landkreis Gifhorn erfassen zu lassen. Hierzu müssen die Imker ihre Bienenvölker unter Angabe der Zahl und des Standortes dem Veterinäramt des Landkreises Gifhorn mitteilen. Eine Registriernummer für den Standort wird dann ausgegeben. In der Vergangenheit musste festgestellt werden, dass ein Teil der Imker dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung zur Meldung der Bienenvölker stellt nach der Bienenseuchenverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.


Aufhebung des Sperrgebietes Tiddische


Das Sperrgebiet Tiddische, bekanntgegeben mit der Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2023 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut (AFB), wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Faulbrut ist in diesem Bezirk erloschen.