Aufhebung der Aufstallpflicht für Geflügel im Landkreis Gifhorn ab dem 15.05.2021

veröffentlicht: am 12.05.2021     Presseinformation

Seit wenigen Wochen ist das Seuchengeschehen der Geflügelpest (Aviären Influenza) deutlich abgeflaut. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) geht in seiner aktuellen Risikoanalyse für Deutschland nur noch von einem mäßigen Einschleppungsrisiko der Erreger in Haus- sowie Nutzgeflügelbestände aus.

Im Landkreis Gifhorn gab es weder einen Ausbruch der Geflügelpest in Nutz- oder Haus- sowie in Wildvögelbeständen. Aufgrund der Risikoanalyse, die die Abteilung Veterinärwesen am 10.05.2021 für den Landkreis Gifhorn erstellt hat, kann die bisher geltende Aufstallungsanordnung zum 15.05.2021 aufgehoben werden.

Somit kann jetzt das Geflügel wieder aus den Ställen hinaus und die frische Luft und Sonne genießen.

Landrat Dr. Andreas Ebel weist jedoch darauf hin, dass eine geringe Gefährdung der Geflügelbestände geblieben ist. Umso wichtiger ist es, dass die mit Allgemeinverfügung 3/2020 vom Landkreis Gifhorn angeordneten Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügelhaltern bis einschließlich 1.000 Stück Geflügel weiterhin eingehalten werden. Denn diese Allgemeinverfügung bleibt weiterhin bestehen. Für größere Geflügelhaltungen gelten diese Maßnahmen per Verordnung.

Weitere Informationen mit aktuellen Hygienemaßnahmen finden sich u. a. auf den Internetseiten des Landkreises Gifhorn (www.Gifhorn.de), des FLI (www.fli.de) und des Nieders. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.laves.niedersachsen.de).