Landkreis Gifhorn schafft letzte Breitband-Anschlussmöglichkeit für unterversorgte Haushalte

veröffentlicht: am 01.10.2019     Presseinformation

Der Breitbandausbau bleibt ein vorherrschendes Thema. Nicht nur in den lokalen und überregionalen Medien wird über das schnelle Internet diskutiert, auch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Gifhorn zeigen hohes Interesse am Thema Glasfaseranschluss und gigabitfähigen Tarifen. Die Kreisverwaltung arbeitet daher nach wie vor mit Hochdruck an der Umsetzung des Breitbandausbaus.
 

Am vergangenen Freitag, den 27.09.2019, erfolgte der Submissionstermin für die Ausschreibung der Tiefbaumaßnahmen für das erste Vermarktungscluster. Bis zu diesem Tag hatten interessierte Unternehmen die Möglichkeit ein Angebot für die Durchführung der Tiefbauarbeiten inklusive der Verlegung von Glasfaserkabeln und der Schaffung von Hausanschlüssen einzureichen.

Landrat Dr. Andreas Ebel zeigt sich über die Submission sehr erfreut. „Ich bin zuversichtlich, dass wir aus den eingegangen Angeboten ein fachlich geeignetes und qualitativ hochwertig arbeitendes Unternehmen für den Breitbandausbau im ersten Vermarktungscluster beauftragen können“. Die Anzahl der eingegangenen Angebote und die Namen der Bieter dürfen aus vergaberechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt, sobald die Kreisverwaltung die Auswertung der eingegangenen Angebote abgeschlossen und das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt hat. „Wenn alles planmäßig läuft, können die Baumaßnahmen dann im November beginnen“, teilt Landrat Dr. Ebel mit.

Mit dem Beginn der Baumaßnahmen im ersten Vermarktungscluster rückt auch der Zeitpunkt näher, bis die weißen Flecken ihren eigenen Glasfaseranschluss bis ins Haus erhalten. 62% der potentiell verfügbaren Haushalte haben im Zeitraum der Vorvermarktungsphase vom 14.02.2019 bis zum 31.05.2019 einen Vertrag mit GIFFInet abgeschlossen und sich damit den kostenlosen Anschluss gesichert. „Eine gute Anschlussquote, die deutlich über der erforderlichen Mindestanschlussquote von 40% liegt“, konstatierte Landrat Dr. Ebel. Gleichwohl bedeutet dies auch, dass 38% keinen Vertrag abgeschlossen haben. „Wir wurden seit dem Ende der Vermarktungsphase im ersten Vermarktungscluster mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, ob nicht doch noch eine Möglichkeit besteht, an das Glasfasernetz angeschlossen zu werden. „Die hohe Nachfrage haben wir zum Anlass genommen und in Absprache mit dem Netzbetreiber und dem Netzplaner unter Berücksichtigung der Einhaltung aller Förderrahmenrichtlinien eine Ausnahmeregelung geschaffen“, so Landrat Dr. Ebel.

Haushalte die in einem weißen Fleck liegen und innerhalb der Vorvermarktungsphase keinen Vertrag abgeschlossen haben, können dies nun nachholen. Da durch die zusätzliche Aufnahme weiterer Gebäudepunkte in der Netzplanung jedoch ein Mehraufwand entsteht, kann der Landkreis Gifhorn den Anschluss nach Abschluss der jeweiligen Vorvermarktungsphase nicht mehr kostenfrei zur Verfügung stellen. Das Ende der jeweiligen Vermarktungsphase eines Clusters markiert den Stichtag, an dem die Kreisverwaltung dem Netzplaner die Daten zur konkreten Detailplanung sendet. Gebäude die nach dem jeweiligen Stichtag zum Ende einer Vermarktung hinzugefügt werden, verursachen eine Umplanung des Netzes, da die dafür erforderlichen Kapazitäten entsprechend mit eingeplant werden müssen.

Die dabei entstehenden Kosten müssen die jeweiligen Anschlussnehmer selbst tragen. Haushalte, die sich nach Ende einer Vermarktung noch einen Anschluss sichern möchten, können dies gegen eine mit dem Netzplaner, der Kirchner Gruppe und dem Netzbetreiber GIFFInet abgestimmte Pauschale in Höhe von 299 Euro tun. Dieser Preis liegt immer noch weit unter den Kosten für einen eigenwirtschaftlich finanzierten Glasfaseranschluss.

Die Möglichkeit der nachträglichen Beauftragung besteht für alle Haushalte der bereits abgeschlossenen Vermarktungsgebiete, deren Gebäude in einem weißen Fleck stehen und gilt nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Tiefbaumaßnahmen in der jeweiligen Straße begonnen werden. Sobald die Bagger am Haus vorbei sind, ist ein Vertragsabschluss nicht mehr möglich. Landrat Dr. Ebel betont aber, „Unabhängig von dieser neuen Regelung benötigen wir für alle weiteren Cluster nach wie vor die Mindestanschlussquote von 40% im Zeitraum der Vorvermarktungsphase und nur dann ist der Glasfaseranschluss bis zu einer Länge von 20 Metern auch kostenfrei.“ Wenn die Mindestanschlussquote innerhalb der Vorvermarktungsphase nicht erreicht wird, kann dort kein Ausbau erfolgen.

„Wir erhoffen uns, mit dieser zusätzlichen Option doch noch einige Nachzügler aus den weißen Flecken anschließen zu können,“ so Landrat Dr. Ebel. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus den weißen Flecken der ersten beiden Vermarktungsgebiete werden zeitnah postalisch durch GIFFInet informiert. Außerdem ist in den ersten beiden Vermarktungsgebieten je einen Beratungstermin durch GIFFInet geplant. „Wir freuen uns sehr, dass auch im Anschluss an die Vorvermarktungsphasen weiterhin die Möglichkeit besteht, einen Auftrag einzureichen. So haben auch diejenigen, die die Vorvermarktung versäumt haben sollten, die Möglichkeit auf einen kostengünstigen und zukunftssicheren Glasfaserhausanschluss“, freut sich Inga Lassen, Teamleiterin im Bereich Marketing und Vertrieb von GIFFInet.


Für weitere Informationen zum Thema „Vertragsabschluss“ wenden Sie sich bitte telefonisch an GIFFInet unter der Telefonnummer 0800 55 66 022 oder per E-Mail an info(at)giffinet.de