Die grundlegende Regel des täglichen Lebens heißt jetzt: Abstandhalten

veröffentlicht: am 25.03.2020     Presseinformation

Das neue Coronavirus (SARS CoV2 – Virus) hat das tägliche Leben grundlegend verändert. Viele Gewohnheiten sind wegen der jetzt geltenden Regeln nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich bzw. erlaubt. Und diese Regeln verändern sich beinahe täglich. Daher soll es hier einen Überblick geben über den aktuellen Stand der Anordnungen:

Als grundsätzliche Regel gilt die Aufforderung, jegliche persönlichen Kontakte zu anderen Menschen auf das absolut nötige Maß zu reduzieren, ausgenommen sind die Angehörigen innerhalb des gemeinsamen Haushaltes. 

Bei einem Zusammensein mit Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten. Dies gilt auch für den Aufenthalt im Freien und für sportliche oder körperliche Betätigung. 

Im Freien dürfen sich höchstens zwei Personen gemeinsam aufhalten, es sei denn die Personen sind Angehörige und leben im gemeinsamen Haushalt.

Unter Beachtung dieser Regeln ist es zulässig
-sich im Freien aufzuhalten, sich sportlich zu betätigen 
-die notwendigen Lebensmittel, Dienstleistungen und sonstige Güter des täglichen Bedarfs einzukaufen. Hierzu haben Lebensmittel- und Getränkemärkte geöffnet, ebenso können Wochenmärkte, Zeitschriftenläden, die Post, Banken und Sparkassen, Tankstellen, Reinigungen u.a.m. aufgesucht werden
-fertige, vorbestellte Speisen im Außer-Haus-Verkauf abzuholen, soweit dies von Restaurants, Imbissen oder ähnlichem angeboten wird
-eigene Tiere zu versorgen und zu betreuen oder solche, für deren Versorgung eine Pflicht besteht
-medizinische und tiermedizinische Versorgung aufzusuchen, ebenso Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker; allerdings ist der Besuch bei Physiotherapeuten nur dann gestattet, wenn dies durch eine ärztliche Bescheinigung als unaufschiebbar erklärt wird
-Lebenspartner, Kranke oder Menschen mit Einschränkungen, die außerhalb von Einrichtungen leben, zu besuchen, ebenso hilfebedürftige Personen auch zur Versorgung mit den Dingen des täglichen Bedarfs
-Seelsorgerische Betreuung durch einzelne Geistliche in Anspruch zu nehmen
-an Beerdigungen teilzunehmen, aber nur im engsten Familienkreis

Alle Angebote, die nicht zur Deckung des notwendigen täglichen Bedarfs dienen, sind geschlossen. 

Ziel ist es, mit diesen Regelungen zu erreichen, dass sich die Infektionskurve des Coronavirus so deutlich verlangsamt, dass allen ernsthaft erkrankten Personen die notwendige medizinische Betreuung gegeben werden kann. Dies kann gelingen, wenn persönliche soziale Kontakte drastisch eingeschränkt sind. Die Regelungen sollen ein Aufeinandertreffen von Menschen verhindern. 

Daher lautet der eindringliche Appell von Landrat Dr. Andreas Ebel: „Bitte beschränken Sie den Kontakt mit anderen Personen, seien es Nachbarn, Freunde oder auch zufällige Begegnungen. Zeigen Sie Verantwortung indem Sie Abstand halten, beim Einkaufen, Spazierengehen oder dem Ausführen des Hundes.“