Kläranlagen

Die Gemeinden/Samtgemeinden/Städte haben das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu reinigen und zu beseitigen.
Das durch Gebrauch verunreinigte Wasser der privaten Haushalte und der Gewerbebetriebe wird im Landkreis Gifhorn zum größten Teil über zentrale Schmutzwasserkanalisationen verschiedenen Kläranlagen und Klärteichen zugeführt. Hier wird das Abwasser mechanisch und biologisch gereinigt. Das gereinigte Wasser wird in oberirdische Gewässer eingeleitet.


Die Anforderungen an die Abwasserreinigung, die in der Abwasserverordnung festgelegt sind, wurden bisher ständig angepasst. Da die meisten Kläranlagen das Abwasser in besonders schützenswerte Gewässer einleiten, sind die Anforderungen für diese Einleitungen noch wesentlich strenger. Auch diese strengen Anforderungen werden zz. von allen Kläranlagen erfüllt.

Der Landkreis Gifhorn genehmigt den Bau dieser Kläranlagen und überwacht den Betrieb. Es werden mehrmals im Jahr Proben von dem gereinigten Wasser entnommen und im kreiseigenen Labor untersucht.


Zu Fragen des einzelnen Grundstücksanschlusses nehmen Sie bitte direkt mit der Kommune, in der Sie wohnen oder dem für Sie zuständigen Wasserverband Kontakt auf.


Rechtsgrundlage


Wasserhaushaltsgesetz, Nieders. Wassergesetz, Abwasserverordnung


Gebühren


Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung