Einheitlicher Ansprechpartner

Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) sind auf der kommunalen Ebene und beim Land Niedersachsen einheitliche Ansprechpartner (EA) eingerichtet worden. Diese können bei Bedarf als „Verfahrensmanager“ eingeschaltet werden.

Wann kann der Einheitliche Ansprechpartner genutzt werden?

Nur Verwaltungsverfahren, die in den Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie fallen, können über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Welche Verfahren in den Geltungsbereich fallen, kann per Suchfunktion bequem auf dem Dienstleisterportal Niedersachsen ermittelt werden. Das Dienstleisterportal Niedersachsen informiert zudem über grundlegende Aspekte, die es im Zusammenhang mit dem jeweiligen Verfahren zu beachten gilt.

Gebühren

Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist kostenpflichtig. Bemessungsgrundlage der Kostenhöhe ist der angefallene Zeitaufwand. Von der Kostenerhebung wird abgesehen, wenn der Aufwandssatz unterhalb der Bagatellgrenze liegt.

Ihre Anfrage richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: ea.gifhorn(at)gifhorn.de.