Der Förderantrag: Die Grundsteinlegung für das Glasfasernetz

 

Bereits im Jahr 2015 veröffentlichte die Bundesregierung die Breitbandförderrichtlinie um das oben genannte Ausbauziel von 50 Mbit/s flächendeckend zu erreichen. Über dieses Förderprogramm ist es je Förderantrag möglich bis zu 15 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Da der Bedarf an Bandbreite weiterhin kontinuierlich ansteigt, wurde 2016 eine Strategie für den Breitbandausbau im Landkreis Gifhorn entwickelt, die auch den künftigen Anforderungen der „Gigabitgesellschaft“ gerecht werden soll. Auch das Land Niedersachsen ist erheblich daran interessiert das Ausbauziel zu realisieren und unterstützt dieses mit maximal 5 Millionen Euro pro Förderantrag.


Für ein koordiniertes und geschlossenes Vorgehen hat der Landkreis Gifhorn Anfang des Jahres 2016 einen Arbeitskreis Breitband initiiert. Diesem gehören jeweils eine Vertreterin beziehungsweise ein Vertreter der zehn Gebietseinheiten sowie des Breitband Kompetenz Zentrums Niedersachsen an. Die Koordination des Breitbandausbaus liegt beim Landkreis Gifhorn. Die Vertreter der Städte, Samtgemeinden und der Gemeinde Sassenburg begleiten die Planungen zum Breitbandausbau aktiv und fungieren als Multiplikatoren in den jeweilig zugehörigen Kommunen.
 

Um die Breitbandversorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden im Landkreis Gifhorn zu verbessern und nachhaltig zu sichern, hat der Landkreis Gifhorn im März 2016 die Durchführung einer Netzstrukturplanung in Auftrag gegeben. Ziel dieser Planung ist es, eine Ausbaustrategie für die unterversorgten Gebiete (laut Definition des Bundes < 30 Mbit/s) auszuarbeiten, die anschließend realisiert werden soll. Wichtige Bestandteile der Planung sind die Wirtschaftlichkeitsberechnung und die Erstellung eines Finanzierungsplans. Bereits im Vorfeld hat der Landkreis Gifhorn im Januar 2016 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt um damit die Ausbaupläne privater Netzbetreiber für die nächsten drei Jahre abzufragen und sicherzustellen. Diese Maßnahme ist notwendig, um einen Antrag auf Förderung stellen zu können. Das Markterkundungsverfahren dient zur Ermittlung der weißen Flecken des Kreisgebietes, die trotz einer vorliegenden Unterversorgung nicht eigenwirtschaftlich durch einen privaten Netzbetreiber ausgebaut werden. Nur diese weißen Flecken dürfen im Zuge eines vom Bund geförderten Breitbandausbaus tatsächlich berücksichtigt werden.
 

Das beauftragte Planungsbüro begann Anfang April 2016 mit der Durchführung der Netzstrukturplanung. Von April bis Juli wurde eine Bestandsaufnahme in den unterversorgten Gebieten des Landkreises durchgeführt, zu der auch umfangreiche Ortsbegehungen zur Erkundung der Gewerbe- und Wohneinheiten zählten. Dokumentiert wurde dabei neben der Anzahl der Gewerbe- und Wohneinheiten lediglich die Oberflächenbeschaffenheit für etwaige Tiefbaumaßnahmen zur Kabelverlegung.
 

Die Ergebnisse der NGA-Strukturplanung wurden am 18.10.2016 im Kreistag präsentiert. Dort wurde der Beschluss gefasst, dass der Landkreis Gifhorn in den weißen Flecken einen FTTB-Ausbau (Glasfaser bis ans Haus) im Betreibermodell durchführen wird. Um das Projekt effizient zu verwirklichen, wurde im gleichen Zug der Gründung eines Regiebetriebes Breitbandausbau zugestimmt. Der Regiebetrieb setzt sich aus Vertretern des Landkreises und der kooperierenden Gebietskörperschaften zusammen. Er vereinfacht die Kommunikation und die Koordination des Projektablaufs auf kreisweiter Ebene.
 

Am 28.10.2016 hat der Landkreis Gifhorn 15 Millionen Euro als Zuschuss beim Bund und am 10.11.2016 5 Millionen Euro beim Land Niedersachsen beantragt. Die Bundesfördermittel wurden am 21.03.2017 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in voller Höhe bewilligt. Vom Land Niedersachsen ist der vorzeitige Maßnahmebeginn erteilt wurden. Die Investitionssumme wird Stand 2020 mit rund 122 Millionen Euro veranschlagt – verbunden mit Personal-, Planungs- und Baukosten. Es besteht nunmehr die Möglichkeit auch noch weitere Fördermittel zu erhalten.
 

Seit Juli 2017 steht dem Landkreis Gifhorn ein Rechtsbeistand als Berater zur Seite. Die Aufgabe des Unternehmens ist es, den Landkreis bei der Projektabwicklung in juristischer Hinsicht zu unterstützen.
 

Das Ausbauprojekt des Landkreises wird im Zuge des Betreibermodells durchgeführt. Dabei wird das errichtete Breitbandnetz an ein Unternehmen mit nachgewiesenen Referenzen und Kompetenzen in der Telekommunikationsbranche verpachtet. Während der Landkreis der Netzeigentümer bleibt, übernimmt der Pächter den alltäglichen Betrieb und die technische Betreuung des Netzes. Die Dauer der Pacht ist auf 25 Jahre festgesetzt.