Zwei weitere Coronafälle im Landkreis Gifhorn / Notfallbetreuung in allen Schulen und Kindertagesstätten

veröffentlicht: am 13.03.2020     Presseinformation

Im Landkreis Gifhorn gibt es zwei weitere bestätigte Fälle einer Corona-Infektion. Das Gesundheitsamt wurde am Freitagnachmittag vom Landesgesundheitsamt in Hannover darüber informiert, dass zwei Personen positiv auf das Virus getestet wurden. Damit gibt es aktuell im Landkreis Gifhorn sieben Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind.

Die beiden Personen sind Reiserückkehrer aus Skigebieten, wo sie sich offenbar infiziert haben. Sie haben sich direkt nach ihrer Rückkehr aus den Skigebieten selbständig in häusliche Quarantäne begeben. Beide zeigten leichte Symptome, weshalb am Donnerstag, 12. März, Abstriche beim Gesundheitsamt Gifhorn gemacht wurden, die sich jetzt als positiv erwiesen haben. Die Personen bleiben weitere 14 Tage in häuslicher Quarantäne. 
Die Versorgung der infizierten Personen und der weiteren Verdachtsfälle ist gewährleistet.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn ermittelt und veranlasst bereits seit Entnahme des Abstriches alle weiteren Schritte. Dazu gehört insbesondere, die Kontakte der infizierten Personen im Zeitraum von zwei Tagen vor dem Auftreten der Symptome zu ermitteln, um mögliche Ansteckungsketten zu unterbrechen. Das Gesundheitsamt ermittelt und kontaktiert betroffene Personen. Aus Datenschutzgründen werden keine weiteren Angaben zu den Fällen gemacht. 

Außerdem hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am Freitag, 13. März 2020, eine fachliche Weisung an alle niedersächsischen Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover gegeben. Aufgrund dieser Weisung fällt ab Montag, 16. März 2020, der Unterricht in allen Schulen im Landkreis Gifhorn aus. Außerdem sind die Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte und die Kindertagespflege im Landkreis Gifhorn ab Montag, 16. März 2020, geschlossen. Die entsprechende Anordnung ist als pdf-Datei dieser Presseinformation beigefügt.

Dies gilt auch für die Durchführung sonstiger schulischer Veranstaltungen sowie nichtschulischer Veranstaltungen, wie Sportveranstaltungen, Theateraufführungen, Vortragsveranstaltungen, Konzerte und vergleichbare Veranstaltungen. Das bedeutet, dass in sämtlichen schulischen Einrichtungen, auf dem Schulgelände und den dazugehörigen Sporthallen auch während der Osterferien keine Veranstaltungen, Trainings oder ähnliches stattfinden dürfen. 

Die Schulschließung und Absage von Veranstaltungen gilt bis einschließlich 18. April 2020. Ausgenommen davon sind Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs. Für die gilt ein Unterrichtsausfall bis einschließlich 14. April 2020.

Zu den Schulen zählen alle öffentlich allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Schulen in freier Trägerschaft einschließlich der Internate sowie Schulen für andere ärztliche Heilberufe und ähnliche Berufsbildungsstätten, Tagesbildungsstätten und Landesbildungszentren.

Für Kinder bis zur achten Klasse gibt es ab Montag, 16. März 2020, aber eine Notfallbetreuung in den Schulen und Kindertagesstätten. Zu dieser Notfallbetreuung dürfen Kinder kommen, wenn beide Erziehungsberechtigten in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
•    Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
•    Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion
•    Hauptamtlich Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr 
•    Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche

Wenn nur einer der beiden Erziehungsberechtigten in einem dieser kritischen Infrastrukturen arbeitet, muss das zweite Elternteil in besonderen Härtefällen eine Verdienstausfallbescheinigung vorweisen, damit das Kind in der Notfallbetreuung aufgenommen werden kann. Außerdem müssen die Erziehungsberechtigten nachweisen, dass sie Mehrarbeit leisten müssen, um einen zusätzlichen Betreuungsumfang ihres Kindes zu erhalten. Zudem müssen Kindertagesstätten innerhalb der Notfallbetreuung Kinder aufnehmen, die sonst in der Kindertagespflege betreut werden.

Außerdem sind bis Ende des Schuljahres 2019/20 alle Schulfahrten und Schulveranstaltungen abgesagt. Dies gilt auch für Schüleraustauschfahrten und Schullandheimaufenthalte, sowie für unterrichtsbedingte Fahrten zu außerschulischen Lernorten.

Zusätzlich werden die Bildungs- und Kultur gGmbH mit der Kreisvolkshochschule, der Kreismusikschule, der Kreiskunstschule als auch den Kreismuseen ab Montag, den 16. März 2020 voraussichtlich bis zum 18. April 2020 den Unterricht, Kurse und Veranstaltungen einstellen. Die Kreismuseen schließen ab Samstag, den 14.3.2020. Eine Ausnahme bilden aktuell noch die BAMF-Kurse und Bildungsurlaube, die noch bis auf Weiteres stattfinden. Hierzu liegt derzeit noch kein Entscheid vor (13.3. 15.00 Uhr). Die Gemeinnützige Bildungs- und Kultur GmbH des Landkreises Gifhorn bezieht sich damit auf die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung vom 13. März 2020, alle allgemeinbildenden Schulen, Berufsschulen und Landesmuseen zu schließen. Das bedeutet, dass ab Montag weder Unterricht, Kurse, Veranstaltungen oder ähnliches mehr stattfinden werden. Bereits angesetzte Prüfungen werden voraussichtlich noch durchgeführt.