Zum Hintergrund: Berechnung der Aufnahmequote für die Kommunen des Landkreises Gifhorn

veröffentlicht: am 06.10.2022     Presseinformation

Ende September 2022 hat die Kreisverwaltung des Landkreises Gifhorn die Zuständigkeit für die Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten auf ihre Gebietseinheiten übertragen. Seit dem Rechtskreiswechsel der in Deutschland aufgenommenen Geflüchteten aus der Ukraine ins SGB II bzw. SBG XII lag die Zuständigkeit bereits seit dem 1. Juni bei den Kommunen. Die Kreisverwaltung hatte die Unterbringung der ukrainischen Geflüchteten seither auf freiwilliger Basis und Bitten der Kommunen weitergeführt und dabei stets deutlich gemacht, dass diese Aufgabe nur solange wahrgenommen werden kann, solange die Kapazitäten reichen.

Zur Berechnung der Aufnahmequoten wurde im ersten Schrittt die Bevölkerungszahl ermittelt. Diese wurde ins Verhältnis zu der Bevölkerungszahl des Landkreises Gifhorn gesetzt. Darüber hinaus wurden die in den Gebietseinheiten untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus anderen Staaten als der Ukraine und die bereits in den Gebietseinheiten untergebrachten ukrainischen Geflüchteten ermittelt. Zugrunde gelegt wurden die Daten aus den entsprechenden Programmen, die dem Landkreis Gifhorn zur Verfügung stehen. Die untergebrachten Geflüchteten (Ukraine und reguläre) wurden auch ins Verhältnis zu der Bevölkerungszahl in den Gebietseinheiten gesetzt. Es wurde ermittelt, wie bereits erwähnt, wie hoch die Anzahl der bereits untergebrachten ist und es wurde ermittelt wie viele Flüchtlinge aufgrund der Bevölkerungszahl aufzunehmen wären. Für die zentralen Gemeinschaftsunterkünfte In Ehra-Lessien, Brome, Meinersen und Gifhorn wurden jedoch nur 75 % der Belegung anerkannt. Damit folgte der Landkreis der Berechnung des Landes. Die Standorte der Erstaufnahmeeinrichtungen werden dort auch zu 75 % anerkannt. Aus diesen genannten Schritten wurde eine jeweilige Anzahl der Aufnahme von Geflüchteten ermittelt und diese Anzahl auf die voraussichtlich 500 Geflüchteten, die bis zum Jahresende aufzunehmen sind, für die Gebietseinheiten errechnet. Diese Anzahl ist in folgend aufgeführt.

  • Gem. Sassenburg: 55
  • SG Boldecker Land: 69
  • SG Brome: 0
  • SG Hankensbüttel: 33
  • SG Isenbüttel: 55
  • SG Meinersen: 49
  • SG Papenteich: 205
  • SG Wesendorf: 35
  • Stadt Gifhorn: 0
  • Stadt Wittingen: 0