Wohnungsvermittlung für Geflüchtete aus der Ukraine ab 26. September Sache der Gebietseinheiten

veröffentlicht: am 22.09.2022     Presseinformation

Die Kreisverwaltung des Landkreises übergibt zum 26. September 2022 die Zuständigkeit für die dezentrale Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine an seine Gebietseinheiten.

„Die Bewältigung der Herausforderungen, die im Zuge der Fluchtbewegungen aus der Ukraine auf den Landkreis Gifhorn zugekommen sind und weiterhin hinzukommen, ist geprägt von einer guten Zusammenarbeit zwischen den Gebietseinheiten und der Kreisverwaltung. Die Unterbringung der Geflüchteten übergeben wir daher guten Gewissens an die Experten vor Ort“, sagt Landrat Tobias Heilmann.


„Das große Plus: Wir sind in unseren Gebietseinheiten super vernetzt und kennen die örtlichen Gegebenheiten. Das erleichtert uns die Vermittlung von Wohnraum an Geflüchtete“, sagt Jannis Gaus, Bürgermeister der Samtgemeinde Isenbüttel und Sprecher der hauptamtlichen Bürgermeister des Landkreises. „Trotzdem sind wir weiterhin auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen und freuen uns, wenn Sie uns Wohnraum anbieten können.“


Zum Hintergrund: Seit dem 1. Juni 2022 besteht für Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II vom Jobcenter oder als Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII vom Sozialamt. In diesem Zuge wechselte auch die Zuständigkeit für die Vermittlung von Wohnraum, die die Kreisverwaltung bis Ende September nun weiterhin zentral organisiert hatte, nun aber in die Hände der Städte und Gemeinden vor Ort übergibt.
Davon unberührt bleibt die Erstunterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete, die dem Landkreis Gifhorn zugewiesen werden.


„Wenn Sie freien Wohnraum haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Bürgermeister!“, sagt Jannis Gaus. Die Gebietseinheiten mieten die Wohnungen nach entsprechender Prüfung auch an. Bevorzugt wird weiterhin abschließbarer Wohnraum angemietet.
Die landkreiseigene Wohnungsbörse wird vorübergehend eingestellt. Bisher eingegangene Wohnungsangebote werden an die jeweiligen Gebietseinheiten übermittelt, hier müssen Wohnungsanbietende nicht nochmals tätig werden.