Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine im ganzen Kreisgebiet gesucht // Kreisverwaltung wappnet sich für weiteren Zustrom im Herbst und Winter

veröffentlicht: am 06.10.2022     Presseinformation

Aktuell leben im Landkreis Gifhorn 2106 Geflüchtete aus der Ukraine. Bei der Ankunft im Landkreis wurde diesen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt.

Fiktionsbescheinigungen werden verlängert / Zusendung erfolgt rechtzeitig vor Ablauf


Die Fiktionsbescheinigungen durften für einen Zeitraum von sechs Monaten ausgestellt werden. Daher müssen diese nun verlängert werden. Jeder ukrainische Geflüchtete, dessen Fiktionsbescheinigung in den nächsten Wochen bzw. bis Ende November abläuft und noch keine Biometrie Daten abgegeben hat, wird noch vor Ablauf der sechsmonatigen Frist eine Verlängerung erhalten. Dafür ist kein Termin notwendig, sondern die neuen Fiktionsbescheinigungen werden entsprechend zugesendet. Es wird um Verständnis gebeten, dass aufgrund der hohen Arbeitsbelastung die neuen Bescheinigungen nicht mit Wochen im Vorlauf versendet werden, sondern kurz vor Ablauf – aber rechtzeitig.


Fiktionsbescheinigungen stellen einen vorläufigen Aufenthaltstitel dar, der den ukrainischen Flüchtlingen zusteht. Zur Erteilung eines Aufenthaltstitels müssen die Flüchtlinge ihre biometrischen Daten wie Fingerabdrücke hinterlegen. Nach Hinterlegung wird dieser Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei bestellt. Ukrainer*innen, welche bereits ihre Biometrie Daten abgegeben haben, erhalten bis zum Ablauf Ihrer jetzigen Fiktion eine schriftliche Rückmeldung.


Diese Rückmeldung kann Folgendes sein:

  • Vorl. Bescheinigung über den bewilligten Aufenthaltstitel (dann war der Antrag vollständig und der Druckauftrag an die Bundesdruckerei konnte vorgenommen werden).
  • Unterlagenanforderung und dann aber auch falls erforderlich, eine Verlängerung der Fiktion rechtzeitig vor Ablauf.

 

Durch abgelaufene Fiktionsbescheinigungen entsteht den ukrainischen Geflüchteten kein Nachteil: Sie verlieren keinen Arbeitsplatz, müssen Deutschland nicht verlassen und verlieren nicht ihren Leistungsanspruch im Jobcenter. Auch werden weiterhin Zahlungen an die jeweiligen Vermieter geleistet. Dies ist mit dem Jobcenter bereits abgesprochen. Das Jobcenter wird daher auch eine separate Pressinformation veröffentlichen.


Wohnraum im gesamten Landkreis gesucht


Seit Ende September sind die Gebietseinheiten des Landkreises Gifhorn für die dezentrale Unterbringung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine zuständig. Jannis Gaus, Bürgermeister der Samtgemeinde Isenbüttel zieht nach der ersten Woche ein vorerst positives Fazit: „Uns haben schnell Wohnraumangebote erreicht, die wir unkompliziert anmieten konnten. Die ersten Geflüchteten konnten die Wohnungen bereits beziehen“, sagt Gaus. „Die kommenden Tage sind abgedeckt, dennoch benötigen wir dringend weiter
Wohnraum, damit die Unterbringung der Menschen in Turnhallen vermieden werden kann. Wenn Sie freien Wohnraum haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Bürgermeister!“, bittet Jannis Gaus die Bevölkerung. Die Gebietseinheiten mieten die Wohnungen nach entsprechender Prüfung an. Bevorzugt wird weiterhin abschließbarer Wohnraum angemietet.


Die Kreisverwaltung hatte die Zuständigkeit ihren Kommunen übertragen, nachdem bereits seit dem 1. Juni 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II vom Jobcenter oder als Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII vom Sozialamt besteht und damit auch die Verantwortung der Unterbringung bei den Städten und Gemeinden liegt. Die Kreisverwaltung hatte die Unterbringung der ukrainischen Geflüchteten seit dem 1. Juni auf freiwilliger Basis und Bitten der Kommunen durchgeführt. Dabei hat die Kreisverwaltung stets deutlich gemacht, dass diese Aufgabe nur solange wahrgenommen werden kann, solange die Kapazitäten reichen.


Unberührt von dem Zuständigkeitswechsel bleibt die Unterbringung von Geflüchteten aus allen anderen Ländern. Um die Kommunen zu unterstützen, nimmt die Kreisverwaltung neu zugewiesene Geflüchtete aus der Ukraine zunächst in der Gemeinschaftsunterkunft in Ehra-Lessien auf, bevor diese in den Kommunen untergebracht werden.

 

Unterkunft Ehra-Lessien seit 01. Oktober durch Landkreis verwaltet


Seit dem 01.10.2022 betreibt der Landkreis Gifhorn die Gemeinschaftsunterkunft Ehra-Lessien durch eigenes Personal. Dieses Modell existiert bereits für die Gemeinschaftsunterkünfte im Gifhorner Clausmoorhof und aktuell in der Gemeinschaftsunterkunft in der Samtgemeinde Meinersen. Besonders ist die Unterkunft in Gifhorn, durch die kurzen Entscheidungswege innerhalb des Landkreises Gifhorn als Erfolgsmodell zu bezeichnen.


Zuweisungen an Landkreis Gifhorn reißen nicht ab


Zeitgleich wappnet sich die Kreisverwaltung für einen schwer planbaren Herbst und Winter. Seit Beginn der Fluchtbewegungen aus der Ukraine wurde die Zuweisungsquote durch die Landesaufnahmebehörde für den Landkreis Gifhorn auf 2.943 Personen erhöht. Diese Quote ist inzwischen erfüllt. Die Landeaufnahmebehörde hat jedoch eine neue Festsetzung der Aufnahmequoten angekündigt. Diese neuen Quoten beinhalten dann sowohl Geflüchtete aus der Ukraine als auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus anderen Staaten.
Die Gemeinschaftsunterkunft in Ehra-Lessien ist aktuell fast vollständig belegt, andere Gemeinschaftsunterkünfte sind voll. Nach einem Brand in der Gemeinschaftsunterkunft in Meinersen fehlen zudem rund 70 Plätze zur Unterbringung Geflüchteter. Wann hier wieder Personen einziehen können ist aktuell unklar.


Der Landkreis Gifhorn erhält weiterhin wöchentlich Zuweisungen von Geflüchteten aus der Ukraine und auch aus anderen Nationen. Für die kommenden Monate wird mit einem anhaltendem bzw. eher steigendem Zustrom von Flüchtlingen gerechnet. „Diese großen Herausforderungen können nur gemeinsam von Kommunen und Landkreis sowie der Unterstützung durch die Ehrenamtlichen bewältigt werden“, sagt Erster Kreisrat Dr. Thomas Walter.