Wildunfälle - Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der K 29 zwischen Knesebeck und Transvaal

veröffentlicht: am 16.01.2020     Presseinformation

Die Wildunfallkommission unter Federführung des Landkreises Gifhorn hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der K 29 zwischen Knesebeck und Transvaal in beide Fahrtrichtungen versuchsweise auf 70 km/h herabgesetzt wird. 
 

Die K 29 weist im betroffenen Abschnitt immer wieder Wildunfallhäufungen auf, sodass schon seit vielen Jahren besonderes Augenmerk auf diese Strecke gelegt wird. Mit dem Ziel der nachhaltigen Reduktion der Wildunfälle wurden bereits zahlreiche Maßnahmen durchgeführt. Hier stehen beispielsweise große Wildwarnschilder auf weißen Trägertafeln, die den Verkehrsteilnehmer deutlicher als üblich vor Wildwechsel warnen. Weitere Maßnahmen, wie Geschwindigkeitskontrollen, die Verteilung von Flyern und die Kennzeichnung der Unfallstellen durch rote Holzdreibeine haben keinen nachhaltigen Erfolg bewirkt. 2011 wurden LED-Wildwechselwarnanlagen aufgestellt, um für die Wildunfallproblematik zu sensibilisieren. Geschwindigkeitsmessungen haben gezeigt, dass diese jedoch zu keiner Veränderung im Verkehrsverhalten geführt haben.

Die K 29 ist eine typische Außerortsstrecke, auf der entsprechend schnell gefahren wird. „Weil die Wildunfallwahrscheinlichkeit mit höherer Geschwindigkeit steigt und die bisherigen Maßnahmen nicht die gewünschte Wirkung gezeigt haben, soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen Knesebeck und Transvaal versuchsweise auf 70 km/h reduziert werden“, erläutert Landrat Dr. Andreas Ebel die Maßnahme. Die Entwicklung der Wildunfallzahlen wird genau beobachtet und die Wirksamkeit der Maßnahme evaluiert.