Weitere Maßnahmen gegen Ausbreitung des Coronavirus im Landkreis Gifhorn festgelegt

veröffentlicht: am 19.03.2020     Presseinformation

Keine Übernachtung von Touristen mehr zulässig - Gäste werden gebeten, schnellstmöglich nach Hause zurückzukehren.

Restaurants und Gaststätten haben eingeschränkte Öffnungszeiten und müssen sicherstellen, dass Gäste Abstand zueinander halten.

In einer weiteren Verfügung des Landkreises Gifhorn, die vom Niedersächsischen Sozialministerium kommt, wird Hotelbetreibern, Vermietern von Ferienwohnungen oder -zimmern ebenso wie Vermietern von Camping- und Wohnmobilstellplätzen untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Personen, die sich in solchen Einrichtungen aufhalten, haben diese schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zum 25. März 2020 zu verlassen.

Restaurants, Gaststätten und Mensen dürfen nur dann weiterhin geöffnet haben, wenn sie sicherstellen, dass die Tische und Stühle so angeordnet sind, dass die Gäste mindestens in einem Abstand von zwei Metern zueinander sitzen. Eine mögliche Einschränkung der Besucherzahl für anwesende Gäste und gegebenenfalls zusätzliche Hygienemaßnahmen sind weitere Auflagen dieser Verfügung. 
Die Öffnungszeiten sind ab sofort auf die Zeit zwischen 6 und 18 Uhr beschränkt.

Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Zahlen von Infektionen mit den SARS-CoV-2 Virus ist es entscheidend, Infektionsketten so weit wie möglich zu unterbrechen. Hierzu ist die Verminderung der persönlichen direkten Kontakte eine wirksame Maßnahme. Diesem Zweck dient die Unterbrechung des touristischen Reiseverkehrs ebenso wie die Einschränkungen für Restaurants und Gaststätten. 

Landrat Dr. Andreas Ebel bedauert die Unannehmlichkeiten, die diese Anordnungen für die Gäste und Unternehmer in der Region zur Folge hat: „Der Landkreis Gifhorn ist zu Recht ein Ziel für Urlaub, Entspannung und Erholung. Leider macht es die gegenwärtige Lage mit der Ausbreitung des Coronavirus uns unmöglich, unsere Gastgeberrolle zu erfüllen. Ich hoffe, unsere Gäste haben Verständnis für diese Regelung und holen den Besuch zu einem anderen Zeitpunkt nach.“ Unternehmer, die im Zusammenhang mit den neu getroffenen Regelungen Fragen haben, können sich per E-Mail (gewerbeangelegenheiten@gifhorn.de) an den Landkreis Gifhorn wenden.

Des Weiteren wird auch für Werk- und Tagesstätten für behinderte Menschen eine einschränkende Zutrittsregelung erlassen, um das Risiko einer Infektion für die dort betreuten Personen zu minimieren.   

Alle Maßnahmen gelten vorerst bis einschließlich 18. April 2020.