Voraussichtliche Corona-Regelungen ab November

veröffentlicht: am 29.10.2020     Presseinformation

Aufgrund der stark steigenden Fälle von Coronainfektionen, haben sich Bund und Länder gestern in einer Sitzung auf gemeinsame Maßnahmen geeinigt, die voraussichtlich ab Montag, 2. November 2020, gelten sollen. Das Land Niedersachsen hat daraufhin den niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten am Donnerstag, 29. Oktober 2020, den Entwurf einer neuen Verordnung gesendet. Die verschärften Regeln gelten auch für den Landkreis Gifhorn, um die Entwicklung des Corona-Virus einzudämmen. Es ist vorgesehen, dass die neue Verordnung bis zum 30. November 2020 gilt.

Der Landkreis Gifhorn schaltet kurzfristig am Samstag und Sonntag, 31. Oktober und 1. November 2020, das Bürgertelefon über folgende Telefonnummer: 0800-8282444. Jeweils von 8 bis 12 Uhr können Bürgerinnen und Bürger dort ihre Fragen zu den möglichen neuen Regelungen stellen. Montags bis freitags besteht auch weiterhin die Möglichkeit, konkrete Fragen zum richtigen Verhalten in Bezug auf Pflege, Schule und Kita montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr über folgende Telefonnummern zu klären:
•    Allgemeine Fragen rund um Corona-Infektionen und den Bereich Pflege: 05371 82-701; -702
•    Fragen zum Thema Schule und Sport: 05371 82-421
•    Fragen zum Thema Kita: 05371 82-578.

„Das wichtigste ist und bleibt, die sozialen Kontakte soweit es geht zu reduzieren“, fasst Landrat Dr. Andreas Ebel den Verordnungsentwurf zusammen. Das bedeutet, dass sich im öffentlichen Raum und bei privaten Feiern nur noch maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen gelten als Ordnungswidrigkeit. Verwandtschaftsbesuche, Tagesausflüge und private Reisen sollen zudem vermeiden werden. Aus diesem Grund dürfen Hotels keine Gäste mehr zu rein touristischen Zwecken aufnehmen.

In Bezug auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung unter freiem Himmel gilt laut Entwurf der Verordnung weiterhin die Richtlinie der 7-Tage-Inzidenz innerhalb des Landkreises Gifhorn. Das heißt, ab einer 7-Tage-Inzidenz über 35 gilt die dringende Empfehlung, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, ab einem Wert über 50 ist diese Pflicht. Im Landkreis Gifhorn umfasst das die Bereiche der Fußgängerzone der Stadt Gifhorn (vom Marktplatz bis zum Schillerplatz) und Wochenmärkte. 

Die verschärften Maßnahmen zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gelten solange, bis die ausgewiesene 7-Tage-Inzidenz des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums auf der Internetseite: www.niedersachsen.de/coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/  den jeweiligen Schwellenwert wieder unterschreitet.

Weiterhin sieht die Verordnung vor, dass Veranstaltungen künftig nur noch mit maximal 50 Personen stattfinden dürfen. Gleichzeitig müssen Gastronomiebetriebe, und kulturelle Einrichtungen wie Museen, Theater, Kinos und Büchereinen wieder schließen.

Auch Fitnessstudios, Saunen und Schwimmbäder müssen ab kommenden Montag voraussichtlich bis Ende November schließen. Im Bereich der körpernahen Dienstleistungen dürfen Friseure ihr Handwerk weiterhin ausüben, alle anderen Dienstleister müssen schließen, sofern es sich nicht um medizinisch notwendige Behandlungen handelt. 

Sportler müssen sich ebenfalls auf eine Pause einstellen. Der Amateursport wird eingestellt. Allein oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes kann aber Sport im Freien ausgeübt werden. 

Besondere Wichtigkeit kommt nach der neuen Corona-Verordnung vor allem dem Punkt zu, dass Kindergärten und Schulen geöffnet bleiben. Nach aktuellem Stand dürfen die Kinder und Schülerinnen und Schüler ab kommenden Montag weiterhin wie bisher unterrichtet werden. 

Auch Einzelhandelsgeschäfte sollen vorerst geöffnet bleiben, sofern 10 Quadratmeter pro Kunde sichergestellt werden können.

Ziel der verschärften Maßnahmen ist es vor allem, den Anstieg der Neuinfektionen einzudämmen, damit die Gesundheitsämter die Infektionsketten nachzuvollziehen und die Kontaktpersonen ermitteln zu können.