Landrat Dr. Andreas Ebel (links im Bild) und Jörg Liedtke, Eigentümer der Gifhorner Cardenapmühle, unterzeichnen den Vertrag zur Ablösung des Alten Wasserrechtes für die Cardenapmühle.

Landrat Dr. Andreas Ebel (links im Bild) und Jörg Liedtke, Eigentümer der Gifhorner Cardenapmühle, unterzeichnen den Vertrag zur Ablösung des Alten Wasserrechtes für die Cardenapmühle.

Übertragung des Wasserrechts Mühle Cardenap

veröffentlicht: am 28.01.2019     Presseinformation

Landrat Dr. Andreas Ebel und Jörg Liedtke, Eigentümer der Gifhorner Cardenapmühle, haben am vergangenen Freitag [25. Januar] einen Vertrag zur Ablösung des Alten Wasserrechtes für die Cardenapmühle unterzeichnet. Mit diesem Vertrag übernimmt die Landkreisverwaltung das Alte Wasserrecht der Cardenapmühle und legt damit die Grundlage für den bereits durch den Aller-Ohre-Verband geplanten Bau einer Fischaufstiegsanlage an der Mühle. Diese Aufstiegsanlage gewährleistet künftig die biologische Durchgängigkeit der Ise an der Cardenapmühle. Der ehemals im Jahr 1990 errichtete Fischpass ist nicht mehr funktionsfähig und genügt auch nicht den heutigen Ansprüchen an eine Fischaufstiegsanlage.

 

Inhalt des Alten Wasserrechts ist einerseits der Aufstau der Ise an der zur Mühle gehörenden Wehranlage und andererseits die Benutzung des Isewassers zum Betrieb einer Wassermühle. Der Wasserstand der Ise und damit auch des Mühlensees und des Schlosssees soll oberhalb der Wehranlage weiter gehalten werden wie bisher. Der Mühlenbetrieb wurde bereits 2007 eingestellt.

„Mit dem Bau der Fischaufstiegsanlage an der Cardenapmühle stellen wir die ökologische Durchgängigkeit der Ise in Gifhorn wieder her und können so eines der größten Gewässer im Landkreis Gifhorn mit heimischen Fischarten wiederbesiedeln“, betont Landrat Dr. Andreas Ebel die Wichtigkeit des Projekts. Dies ist auch ein weiterer Baustein für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, nach der bis zum Jahr 2027 alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand umgestaltet werden sollen.