Taxi- und Mietwagengewerbe bieten Fahrten zum Gifhorner Impfzentrum an

veröffentlicht: am 08.02.2021     Presseinformation

Am 12. Februar 2021 sollen die ersten Bürgerinnen und Bürger, die über 80 Jahre alt sind, im Gifhorner Impfzentrum in der Stadthalle geimpft werden. Damit auch mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Kreisgebiet sicher ins Impfzentrum gelangen, haben sich die Taxi- und Mietwagenbetriebe im Landkreis Gifhorn zusammengeschlossen. Sie stellen insgesamt 80 Fahrzeuge, die teilweise auch für Rollstuhlfahrer geeignet sind, bereit. 

Die Personen, die bereits einen Impftermin in Gifhorn bekommen haben, können telefonisch unter 05371 3333 ein Fahrzeug bestellen. Die Anrufannahme erfolgt rund um die Uhr. Die Impffahrten werden dann aus der Zentrale an alle angeschlossenen Taxiunternehmen im Landkreis vermittelt.

Landrat Dr. Andreas Ebel bedankt sich bei den Taxiunternehmern: „Ich bedanke mich für dieses Engagement. Die Beförderungsunternehmer leisten wertvolle Unterstützung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Sie haben schnell und unkompliziert ihre Hilfe angeboten. So können die Bürgerinnen und Bürger sicher zu ihrer Corona-Impfung gelangen.“

Eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Fahrtkosten anschließend von der jeweiligen Krankenkasse oder dem Land Niedersachsen übernommen werden, ist eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt. Dafür stellt der Arzt für Personen mit Mobilitätseinschränkung eine Verordnung zur Krankenbeförderung aus.

Bisher können die Transportunternehmen leider noch nicht direkt mit dem Land Niedersachsen abrechnen. Für diesen Zeitraum erhalten die Bürgerinnen und Bürger vor ihrer Impfung im Impfzentrum Gifhorn einen Vordruck, der zusammen mit den Quittungen (für Hin- &Rückfahrt) von dem Beförderungsunternehmen und der Verordnung einer Krankenbeförderung beim Impfzentrum eingereicht werden kann. Anschließend erstattet das Land die Kosten zurück.  

Fabian Hoffmann, Vorstandsmitglied der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im GVN, erklärt: „Die abschließenden Abrechnungsmodalitäten sind zurzeit noch in Klärung. Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) ist im engen Austausch mit dem Land Niedersachsen und weiteren Vertretern, um eine unbürokratische Lösung für alle Impflinge mit Mobilitätseinschränkung in Niedersachsen zu finden.“

Auch beim Deutschen Roten Kreuz können Krankentransportfahrten unter der Rufnummer 05371/3091 sowie beim Arbeiter-Samariter-Bund unter der Rufnummer 05371/6188700 vereinbart werden.

Teilweise werden auch vor Ort in den Städten und Samtgemeinden Unterstützungsangebote organisiert. Die Städte und Samtgemeinden informieren darüber ihre Bürger direkt, sofern Unterstützungsangebote lokal geplant werden.

Der Landkreis Gifhorn informiert, sobald diese Übergangsfrist beendet ist und die Taxi- und Mietwagenunternehmen direkt mit dem Land oder den Krankenkassen abrechnen können. Langfristig muss kein Impfling mehr in Vorkasse treten, wenn er sich zum Impfzentrum fahren lässt.