Stellungnahme der Kreisverwaltung: NDR-Bericht über Gemeinschaftsunterkunft Ehra-Lessien

veröffentlicht: am 25.05.2022     Presseinformation

Der NDR hat am gestrigen Dienstag, 24. Mai 2022, online und in der TV-Sendung „Panorama 3“ über die Flüchtlingsunterkunft in Ehra-Lessien berichtet. Aus Sicht der Kreisverwaltung wurden die Sachverhalte leider verkürzt und unzureichend dargestellt. Aus diesem Grund möchte die Gifhorner Kreisverwaltung einen weiteren Blickwinkel hinzufügen.

Stellungnahme:

Der NDR konfrontierte die Kreisverwaltung mit Fällen von gewalttätigen Übergriffen gegen Frauen im oberen zweistelligen Bereich. Intensive Gespräche mit den verantwortlichen Mitarbeitenden der Kreisverwaltung sowie den Ehrenamtlichen konnten dies nicht bestätigten. Bis auf wenige Ausnahmefälle sind keine derartigen Zwischenfälle bekannt.

Darüber hinaus steht der Landkreis Gifhorn im regelmäßigen Austausch mit der Polizeiinspektion Gifhorn. Wenn dort ein Brennpunkt von Gewalt gegen Frauen bekannt wäre, wären seitens der beiden Behörden Maßnahmen veranlasst worden. Jegliche Form von Straftaten wird ernstgenommen und nachgegangen. Einsatzzahlen der Polizei Gifhorn sind differenziert zu betrachten. Unter den Einsätzen wurde in den Jahren 2021 und 2022 unter anderem ein Sexualdelikt vermerkt. Für die zuvor genannten Streitigkeiten ist grundsätzlich der Sicherheitsdienst zuständig, dieser ist jedoch im Umgang mit den Bewohnerinnen und Bewohnern hochsensibel, sodass auch niedrigschwellig die Polizei hinzugezogen wird. Im Rahmen der Bearbeitung von häuslicher Gewalt greifen standardisierte Prozesse. Alle beteiligten Akteure werden frühzeitig informiert. Justiz, Beratungsstellen und Polizei gehen proaktiv auf die Betroffenen zu, unabhängig von Wohnort oder Herkunft.

Der Sicherheitsdienst hat von der Kreisverwaltung das Hausrecht übertragen bekommen und setzt dieses um. Ein Zutritt zu Privaträumen ist dem Sicherheitsdienst nur mit Zustimmung oder in Notsituationen erlaubt. Außerdem ist es Aufgabe des Sicherheitsdienstes die Hausordnung durchzusetzen. Dies kommt insbesondere bei Störung der Nachtruhe zum Tragen. Der Sicherheitsdienst dokumentiert alle Ereignisse ordnungsgemäß und meldet diese an die Kreisverwaltung.

Die NDR-Redakteurin wurde seitens der Kreisverwaltung aufgefordert das ihr vorliegende Beweismaterial der Polizei vorzulegen, damit eine entsprechende strafrechtliche Überprüfung stattfinden kann. Dieser Bitte ist die Redakteurin nach heutigem Kenntnisstand der Kreisverwaltung leider nicht nachgekommen.

 

Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner ist gewährleistet

Die Gemeinschaftsunterkunft in Ehra-Lessien besteht aus mehreren, einzelnstehenden Gebäudekomplexen. In den letzten Wochen wurde unter enormer Anstrengung und großer ehrenamtlicher Unterstützung eine Vielzahl an Gebäuden ertüchtigt und bewohnbar gemacht. Auch weiterhin werden Gebäude in Stand gesetzt.

Der große Vorteil von mehreren Gebäuden ist, dass eine separate Unterbringung verschiedener Personengruppen möglich ist. Die Kreisverwaltung hat von Beginn an darauf geachtet, eine separate Unterbringung von bspw. allein reisenden Männern, Frauen mit Kindern oder Familien gewährleisten zu können. Bereits bei der Ankunft bzw. Neuzuweisung von Asylsuchenden wird dies entsprechend berücksichtigt.

Ein Sicherheitsdienst ist rund um die Uhr auf dem Gelände, um die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten. Die vom Landkreis Gifhorn beauftragte Betreiberfirma verfügt über ein Gewaltschutzkonzept für die Gemeinschaftsunterkunft Ehra. Der Großteil des Gewaltschutzkonzeptes der Landesaufnahmebehörde wird in der Gemeinschaftsunterkunft ohnehin angewendet. Alle in Ehra tätigen Personen leben dazu Gewaltschutzmaßnahmen – dazu gehören auch abschließbare Räumlichkeiten, Fächer sowie Toiletten- und Duschkabinen, aber insbesondere auch Rückzugsräume für Frauen. Darüber hinaus ist der Betreiber seitens der Kreisverwaltung dazu verpflichtet worden, dafür Sorge zu tragen, dass Sozialarbeiter*innen zur Betreuung der Bewohner*innen vor Ort sind, um für die Betreuung, Beratung und Unterstützung der Bewohner*innen zu sorgen.

Neben dem Betreiber und dem Sicherheitsdienst sind auch Mitarbeitende der Kreisverwaltung aus diversen Fachbereichen vor Ort. Die Stabstelle Integration bietet beispielsweise auch eine Sprechstunde für Frauen an. Außerdem ist eine Vielzahl an Ehrenamtlichen in der Unterkunft, die engen Kontakt zu den Schutzsuchenden pflegen.

Gemeinsam mit dem Betreiber, dem Sicherheitsdienst und den ehrenamtlich Tätigen evaluieren die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung stetig die Situation in der Unterkunft, um ein bestmögliches Zusammenleben zu gewährleisten. Dennoch werden die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung und des Sicherheitsdienstes mit Blick auf den Gewaltschutz auch weiterhin sensibilisiert.

 

Dezentrale Unterbringung ist das Ziel – Umsetzung braucht Zeit

Für eine erfolgreiche Vermittlung in dezentralen Wohnraum benötigt es jedoch nicht nur die Anstrengungen der Kreisverwaltung und Ehrenamtlichen, sondern auch die Kooperation der Asylsuchenden. Die Kreisverwaltung ist stets in der Lage den Geflüchteten – auch die persönliche Situation berücksichtigend – differenzierte Wohnangebote zu machen.