Der Landkreis Gifhorn hebt zum heutigen Freitag, 01. Juli 2022 die Tragepflicht einer FFP2-Maske für Besucherinnen und Besucher und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreishäuser auf.
Nunmehr müssen Besucher*innen und Mitarbeiter*innen nun mindestens eine medizinische Maske tragen. Das Tragen einer höherwertigen Maske bleibt weiterhin möglich.
Die Beschränkung des Zutritts zu den Kreishäusern auf Personen mit medizinischer Mund-Nase-Bedeckung dient dem Schutz der Besucher*innen und Mitarbeitenden der Kreisverwaltung.