Sportstättenförderprogram: Zuwendungsbescheide übergeben

veröffentlicht: am 13.07.2021     Presseinformation

Der Landkreis Gifhorn legt eine neue Sportstättenförderung auf. Im Rahmen der seit Jahresbeginn wieder aufgelegten Sportstättenförderung des Landkreises Gifhorn konnten heute durch Landrat Dr. Andreas Ebel in einem feierlichen Rahmen die Zuwendungsbescheide an die empfangenden Vereine und Gebietskörperschaften übergeben werden.

Die Kreisverwaltung genehmigte 18 Anträge für Baumaßnahmen und bisher fünf Anträge für Sportgeräte für das Förderjahr 2021. Insgesamt handelt es sich um ein Maßnahmenvolumen in Höhe von knapp 3,5 Million Euro. Die Förderbescheide umfassen im Rahmen der Anteilsfinanzierung eine Gesamtsumme von rund 519.000,00 Euro.


Dieses Mal gingen die Fördersummen an folgende Vereine:
Gemeinde Hankensbüttel:
Neubau Sportgelände Schmiedestraße Hankensbüttel, Maximalförderung: 100.000,00 Euro
SV Hankensbüttel:
Neubau „Haus der Vereine“ mit integriertem Sportheim auf dem Sportgelände Schmiedestraße; 74.410,24 Euro
MTV Stöcken:
Grundsanierung Rasenplatz und Beregnungsanlage; 4.486,60 Euro
MTV Wittingen:
Anschaffung von drei Tischtennistischen; 317,40 Euro
Schießsportgruppe Knesebeck:
Anschaffung von zwei Sportwaffen; 659,60 Euro
VfL Knesebeck:
Errichtung einer Zaun- und Toranlage; 3.123,52 Euro
VfL Vorhop:
Erneuerung der Heizungsanlage; 1.341,42 Euro
Schützenverein Schönewörde:
Dachsanierung Schießstand; 1.340,00 Euro Anschaffung eines Sportgewehrs und von Geschossfangsystemen; 1.021,26 Euro
Schützengilde Groß-Oesingen:
Sanierung und Anbau des Schützenhauses; 84.310,77 Euro
SV Barwedel:
Ausbau des Sportheimobergeschosses; 6.660,00 Euro
TuS Ehra-Lessien:
verbaute Bewässerungsanlage für den A-Platz; 5.069,79 Euro
SV Tülau-Voitze:
Sanierung der Flutlichtanlage; 9.323,06 Euro
Gemeinde Weyhausen:
Austausch von 19 Türen im Funktionsgebäude der Sportanlage Weyhausen; 1.548,43 Euro
Gifhorner Tennisclub „Grün-Weiß“:
Sanierung des Hallenfußbodens in der 3-Feld-Tennishalle; 15.080,76 Euro
MTV Adenbüttel:
Installation einer Maulwurfsbarriere; 2.504,00 Euro
MTV Wasbüttel:
Erneuerung des Zuschauergeländers am B-Platz; 1.520,80 Euro
TSV Meine:
Maulwurfsperre in Verbindung mit Ballfangzaun; 1.068,00 Euro
Gemeinde Hillerse:
Umgestaltung Naturrasensportplatz in einen Kunstrasenplatz; Maximalförderung: 100.000 Euro
TuS Seershausen-Ohof:
Sanierung des B-Fußballplatzes; 1.752,55 Euro
Tauchclub Gifhorn:
Neuanschaffung eines Atemluftkompressors; 3.296,30 Euro
Billardsportclub Gifhorn e.V.:
Anschaffung von Billardtischen
3.343,71 Euro


„Die Investitionen in die Sportlandschaft sind wichtig um die Vielfalt und das Angebot im Landkreis Gifhorn zu verbessern“, teilt Landrat Dr. Andreas Ebel mit. Ganz besondere Wertschätzung lässt Landrat Dr. Andreas Ebel im Rahmen seiner Ansprache bei der Übergabe der Zuwendungsbescheide den Engagierten und Ehrenamtlichen in den Vereinen und Gebietskörperschaften zukommen. „Ohne diese treibenden Motoren, die viel Zeit und Mühe investieren, um die Vereinslandschaft und das Sportangebot im Kreisgebiet zu erhalten, zu beleben und zu entwickeln, wäre unser Landkreis nicht das, was er ist“ so Landrat Dr. Andreas Ebel.
Im Rahmen der Sportstättenförderung des Landkreises Gifhorn ist es möglich, für Sportgeräte noch bis zum 15. September 2021 Anträge zur Beschaffung in 2021 zu stellen. Der 15. September 2021 stellt ebenfalls die Frist für Förderanträge hinsichtlich Baumaßnahmen für das Förderjahr 2022 dar. Entsprechende Antragsvordrucke und der Kontakt zum Fachbereich Schule und Sport sind auf der Homepage des Landkreises Gifhorn unter www.gifhorn.de/leben-und-lernen/bildung-und-schulen/sport/ verfügbar.

Was ist das Sportstättenförderprogramm des Landkreises Gifhorn?
Der Landkreis Gifhorn macht sich stark für eine sport- und bewegungsorientierte Gesellschaft, in der eine lebendige und aktive Sportlandschaft einen wesentlichen Beitrag leisten soll. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sportstätten und Sportgeräte des Landkreises Gifhorn regelt eine finanzielle Förderung von Baumaßnahmen, die die Aufrechterhaltung und Ausweitung von sportlichen und bewegungsorientierten Aktivitäten der Gesellschaft als Ziel haben. Darüber hinaus sollen die Sportvereine und Kommunen bei der Beschaffung von Sportgeräten unterstützt werden. Der Landkreis Gifhorn gewährt in diesem Rahmen auf Antrag eine zweckgebundene Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung.