Satzung über die Förderung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Benutzung der Kindertagespflege im Landkreis Gifhorn

veröffentlicht: am 12.09.2019     Presseinformation

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.06.2019 u.a. die Satzung über die Förderung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Benutzung der Kindertagespflege im Landkreis Gifhorn zum 01.08.2019 beschlossen. Mit dieser Satzung ist erstmals eine einheitliche, kreisweite Kostenbeitragsstaffel für die Kindertagespflege im Landkreis Gifhorn festgelegt worden.

Der Fachbereich Jugend hat aufgrund verschiedener Hinweise inzwischen noch einmal eine Überprüfung vorgenommen, warum es in den höheren Einkommensbereichen ab 55.000 € zu unangemessenen Verwerfungen bei der Höhe des Kostenbeitrages kommen kann oder kommt. Dazu wurden die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung des Kostenbeitrages für die jeweiligen Einkommensbereiche nochmals kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass es ab Einkommensstufe 6 (Einkommen ab 50.000,01 €) tatsächlich einen Berechnungsfehler gibt, der trotz vorheriger, mehrmaliger Überprüfung nicht aufgefallen ist.

Der Fachbereich Jugend wird die korrigierte Kostenbeitragsstaffel nach der Beteiligung des Ausschusses für Jugendhilfe und des Kreisausschusses erneut dem Kreistag zur Entscheidung vorlegen. Die Personenberechtigten werden in der Zwischenzeit keine Kostenbeitragsbescheide vom Fachbereich Jugend des Landkreises Gifhorn erhalten. Nach dem dann – anzunehmenden – erneuten Beschluss des Kreistages über die Kostenbeitragsstaffelung werden die Personensorgeberechtigten die Kostenbeitragsbescheide rückwirkend ab dem 01.08.2019 erhalten.

Bei bereits ergangenen Kostenbeitragsbescheiden bittet der Fachbereich Jugend darum, noch keine Zahlungen vorzunehmen. In diesen Fällen wird dann ein Änderungsbescheid erlassen. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt dann die neue bzw. geänderte Zahlungsverpflichtung.

Dies betrifft von den insgesamt 307 laufenden Fällen 78 Familien, denen in der Zwischenzeit ein neuer Bescheid zugestellt wurde, sowie 15 Familien, bei denen bereits eine Anhörung zu der neuen Beitragshöhe stattgefunden hat.

Kreisrat Rolf Amelsberg bedauert die Unannehmlichkeiten: „Auch in einer Kreisverwaltung können einmal Fehler passieren. Wichtig ist mir in diesem Fall, dass hier die erforderlichen Korrekturen vorgenommen werden, bevor jemandem ein finanzieller Schaden entsteht.“

Der Fachbereich Jugend entschuldigt sich ausdrücklich bei allen Beteiligten. Für Rückfragen steht der zuständige Dezernent, Kreisrat Rolf Amelsberg, unter der Durchwahl 05371-82 203 oder der E-Mail-Adresse rolf.amelsberg(at)gifhorn.de zur Verfügung