Reiserückkehrer sollen sich beim Gesundheitsamt melden.

veröffentlicht: am 15.04.2020     Presseinformation
15.04.2020  bis  14.04.2020

Reiserückkehrer sollen sich beim Gesundheitsamt melden.

 

Noch vor dem Beginn der offiziellen Osterferien rechnet der Landkreis Gifhorn mit zahlreichen Personen, die aus ihren Urlauben vorzeitig von der Bundesregierung zurückgeholt werden. Dabei kann es sich um Urlauber handeln, die sich direkt in einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet deklarierten Land aufgehalten haben, oder Urlauber in Ländern, aus denen keine Flüge mehr zurück nach Deutschland starten. 

All diese Menschen, die ihr zu Hause im Landkreis Gifhorn haben, werden gebeten, sich direkt nach ihrer Ankunft im Landkreis beim Gesundheitsamt in Gifhorn zu melden.
Die Kreisverwaltung hat hierfür einen geregelten Ablauf festgelegt, damit eine mögliche Ansteckungsgefahr so gering wie möglich bleibt.

Auf der Homepage des Landkreises Gifhorn ist ein Formular eingestellt, welches die betroffenen Personen ausfüllen müssen. Per E-Mail soll dieses Formular an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung gesendet werden. Die Adresse hierfür lautet reiserueckkehrer@gifhorn.de.

Besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sichten die eingehenden Formulare und melden sich telefonisch so schnell wie möglich bei den Reiserückkehrern. Dann wird individuell das weitere Vorgehen besprochen. 

In jedem Fall werden alle Urlaubsrückkehrer gebeten, sich direkt nach ihrer Ankunft im Landkreis Gifhorn in häusliche Quarantäne zu begeben. 
Landrat Dr. Andreas Ebel rät eindringlich: „Das dient zum einen dem Eigenschutz, aber vor allem auch dem Schutz der Mitmenschen. Nur wenn jeder seinen Beitrag leistet, in dem er seine sozialen Kontakte auf das Nötigste reduziert, kann die Verbreitung des Coronavirus eingedämmt werden."

Unabhängig davon gilt aber weiterhin, dass sich auch die Reiserrückkehrer bei schweren Symptomen für eine mögliche Behandlung telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.
 
Nichtsdestotrotz gilt für Ärztinnen, Ärzte und Medizinisches Fachpersonal in Arztpraxen, Rettungsdiensten und Krankenhäusern eine Ausnahmeregelung von der häuslichen Isolation, auch wenn sich diese zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Die aktuell gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Gifhorn sieht konkrete Vorsorgemaßnahmen vor, die eingehalten werden müssen, damit das dringend benötigte medizinische Personal trotz Aufenthalt in einem Risikogebiet weiterarbeiten kann und damit anderen Patienten helfen kann. 

Das gilt allerdings nur für symptomfreies Personal. Zu den Maßnahmen zählt beispielsweise das Tragen eines mehrlagigen Mundschutzes, der mehrmals täglich gewechselt wird, eine strikte Händehygiene und diese Personen dürfen nicht an Besprechungen teilnehmen und sollten auch in Pausen die sozialen Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen meiden. Außerdem muss sich jeder vorab beim Gesundheitsamt Gifhorn melden, um den Einzelfall zu besprechen.