Regelungen für den Jahreswechsel

veröffentlicht: am 29.12.2020     Presseinformation

Eine gemeinsame Presseinformation des Landkreises Gifhorn, der Stadt Gifhorn und der Polizei Gifhorn.

Aufgrund der derzeitige Infektionslage im Landkreis Gifhorn ist es weiterhin zwingend notwendig, die eigenen sozialen Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren. Nur gemeinsam ist es möglich, unser Gesundheitssystem zu entlasten. Auch Silvester sollte daher im ganz kleinen Kreis gefeiert werden.

Auch wenn in diesem Jahr kein Silvesterfeuerwerk zu kaufen ist, müssen zu den bestehenden Regelungen einigen weitere Regeln beachtet werden:
Nach der Sprengstoffverordnung ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Reet- und Fachwerkhäusern verboten, daher z.B. auch in der gesamten Fußgängerzone der Stadt Gifhorn. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.
Die Veranstaltung eines öffentlichen Feuerwerkes ist in diesem Jahr nicht erlaubt. Ebenso die Ansammlung von Personen; denn auch an Silvester gilt die Regel der max. fünf Personen aus zwei Haushalten – auch um Mitternacht bei den Treffen der Nachbarschaft auf den Straßen.

Wer Feuerwerkskörper zündet, haftet im Übrigen für entstandene Schäden. Ebenso muss jeder hinterher seinen Müll wieder mitnehmen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen. Damit es bei der Begrüßung des neuen Jahres nicht zu Verletzungen kommt, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. In diesem Jahr darf nur Kinderfeuerwerk oder Restbestände aus Vorjahren gezündet werden.

Die Polizeiinspektion Gifhorn wird die Einhaltung der bestehenden Regeln in den Städten Gifhorn und Wittingen sowie in den übrigen Gemeinden des Landkreises entsprechend kontrollieren und Verstöße, insbesondere gegen die Corona Verordnung, konsequent ahnden. Hierzu werden in der Silvesternacht mehr Polizeibeamte im Einsatz sein als an normalen Wochenenden.