Ramadan unter Corona-Bedingungen - Kreisverwaltung informiert

veröffentlicht: am 03.05.2021     Presseinformation

Der Ramadan ist der Fastenmonat der Muslime und gemeinsam mit dem Zuckerfest eines der höchsten Feste im Islam. Die Niedersächsische Corona-Verordnung verweist – wie auch bereits zu Ostern – auf das hohe Recht der Religionsfreiheit.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat allen Landkreisen und kreisfreien Städte ein Informationsblatt des Landesverbands islamischer Religionsgemeinschaften Niedersachsen/Bremen (DITIB) über die einheitliche Anwendung der Corona-Verordnung für den islamischen Fastenmonat zur Verfügung gestellt. Demnach gelten beim Begehen des Ramadans weiterhin die Corona-Infektionsschutzmaßnahmen. Das tägliche Fastenbrechen ist nur unter den geltenden Kontaktbeschränkungen erlaubt. Somit darf ein Haushalt zwei Personen aus einem weiteren Haushalt empfangen. Zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Darüber hinaus sind bei der Religionsausübung konkrete Vorgaben im Rahmen des jeweiligen Hygienekonzeptes zu beachten. Hierzu zählen unter anderem ein Gesangsverbot, das Einhalten des Mindestabstands und das dauerhafte Tragen von medizinischen Masken. Die dauerhafte Maskenpflicht schließt somit gemeinsames Essen und Trinken im Rahmen einer religiösen Veranstaltung bereits aus. Die Kreisverwaltung bittet die Moscheegemeinden auch weiterhin ihre Hygienekonzepte so vorbildlich wie bisher umzusetzen und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Corona-Pandemie beizubehalten.

„Wie bereits zum Osterfest haben wir uns auch zum Ramadan in einem persönlichen Schreiben an die Moscheegemeinden gewendet“, erklärt Landrat Dr. Andreas Ebel. „Ich bedanke mich bei den islamischen Gemeinden für ihre hervorragende Unterstützung im Kampf gegen das Coronavirus. Unabhängig von Religion und Kultur sind wir im Landkreis Gifhorn eine solidarische Gemeinschaft und nur gemeinsam stark. Deswegen bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger sich auch beim täglichen Fastenbrechen weiterhin an den Mindestabstand, die Kontaktbeschränkungen und die Hygienemaßnahmen zu halten. Im Namen der Kreisverwaltung wünsche ich allen einen gesegneten Ramadan.“