Neue Corona-Verordnung: Verschärfte Kontaktbeschränkungen auch im Landkreis Gifhorn

veröffentlicht: am 08.01.2021     Presseinformation

Auf Basis des Bund-Länder-Beschlusses vom 5. Januar 2021 hat das Land Niedersachsen seine Corona-Verordnung angepasst. Ab dem 10. Januar 2021 gelten demnach weiterhin sehr strenge Maßnahmen, um die Infektionszahlen zu senken. Diese Verordnung wird auch im Landkreis Gifhorn umgesetzt.

Oberstes Ziel der Verordnung ist es, die sozialen Kontakte weiter zu beschränken. Nur wenn der Kontaktpersonenkreis jedes Einzelnen extrem verringert wird, sinkt die Wahrscheinlichkeit, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren oder dieses weiterzugeben. Daher gilt ab Sonntag, 10. Januar 2021, auch im Landkreis Gifhorn, dass sich ein Haushalt mit maximal einer anderen Person aus einem anderen Haushalt treffen darf. Daneben ist es als Einzelperson möglich, die Personen eines weiteren Haushaltes zu treffen.

Landrat Dr. Andreas Ebel fügt hinzu: „Diese Regel ist unbedingt einzuhalten. Im Grunde lautet die Vorgabe spätestens jetzt zu Hause zu bleiben und sich auf seinen eigenen Hausstand zu beschränken.“

Mit der Kontaktbeschränkung geht ebenfalls einher, dass Schulen und Kitas vorerst bis Ende Januar 2021 geschlossen bleiben. Hierbei sieht die Landes-Verordnung keine Spielräume für kreisfreie Städte und Landkreise vor.


Regelungen für Schulen

Für die Schülerinnen und Schüler im Landkreis Gifhorn bedeutet die Verordnung folgendes:
Grundsätzlich soll der Unterricht im Homeschooling erfolgen. Eine Ausnahme gibt es für schriftliche Arbeiten. Außerdem können Ausnahmen für die 9. und 10. Jahrgänge sowie die Sekundarstufe 2 gemacht werden, sofern Abschlussprüfungen anstehen. Für die Jahrgänge 1 bis 4 sowie für Förderschulen ist eine Rückkehr zum Präsenzunterricht am 18. Januar 2021 geplant. Dieser Unterricht findet dann allerdings in geteilten Lerngruppen mit maximal 16 Personen statt. Alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer müssen eine Mund-Nase-Bedeckung in besonders gekennzeichneten Bereichen außerhalb der Klassenräume tragen, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann. Gleiches gilt in Klassenräumen, sofern der Sitzplatz nicht eingenommen oder der Abstand nicht gewahrt ist.

Um das Homeschooling im Landkreis Gifhorn bestmöglich umzusetzen, nutzen die Landkreis-Schulen in der Regel die Plattformen I-Serv und die Bildungscloud, um mit den Schülerinnen und Schülern zu kommunizieren. Über beide Systeme können sie mittels der Anwendung „Big Blue Button“ teilweise über Microsoft Teams Videokonferenzen durchführen. 

Die aus dem Sofortausstattungsprogramm beschafften Endgeräte stehen zum Einsatz bzw. zur Ausleihe an bedürftige Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die kein Internet oder keine Möglichkeit des Homeschoolings haben, können die in den Schulen verfügbare Hardware zur Teilnahme an Videokonferenzen nutzen oder um  analog Aufgaben zu erledigen. Zudem wurde über das Sofortausstattungsprogramm technisches Zubehör für Online-Lehrangebote beschafft (bspw. Headsets, Kameras, Stative). 


Regelungen für Kindertageseinrichtungen

Ähnlich verhält es sich mit Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten. Diese Einrichtungen bleiben bis zum 31. Januar 2021 geschlossen. Trotzdem wird auch im Landkreis Gifhorn für eine Notbetreuung in Kleingruppen gesorgt. Dafür hat der Landkreis Gifhorn Handlungsempfehlungen vorbereitet, die auf der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen basieren und nach denen die Einrichtungsleitungen entscheiden können, welche Kinder einen Anspruch auf Notbetreuung haben. Die maximale Gruppengröße wird seitens des Landes Niedersachsen vorgegeben. Demnach dürfen in Krippengruppen maximal acht Kinder betreut werden, in Kitas 13 Kinder, im Hort zehn Kinder pro Gruppe und in der Kindertagespflege fünf Kinder. Die Handlungsempfehlungen und die Anträge auf Notbetreuung sind abrufbar auf: www.gifhorn.de/der-landkreis/presseportal/coronavirus-aktuelle-informationen/regelbetrieb-in-der-kinderbetreuung/ 

Landrat Dr. Andreas Ebel begrüßt die Verlängerung des Lockdowns und die damit verbundenen schärferen Maßnahmen: „Die bisher getroffenen Regelungen haben leider nicht dazu geführt, einen allgemeinen Rückgang der Neuinfektionen unter die gesetzte Zielmarke einer 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen zu senken. Der Verlauf der Infektionszahlen hat sich lediglich auf hohem Niveau stabilisiert. Diese Entwicklung führt bundesweit und auch im Landkreis Gifhorn unweigerlich zu dem, bereits seit Sommer 2020 befürchteten, erhöhten Eintrag des Coronavirus in die älteren Bevölkerungsschichten. Damit einher geht auch die erhöhte Zahl an Todesfällen in Bezug auf das Corona-Virus.“

Deshalb appelliert Landrat Dr. Andreas Ebel eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger: „Maßnahmen und Regeln können nur dann wirksam sein, wenn wir uns alle an diese halten und nun konsequent unsere sozialen Kontakte reduzieren. Hier ist jeder Einzelne dazu aufgerufen, seinen Beitrag zu leisten, um ein Rückgang des Infektionsgeschehens und der täglichen Todeszahlen erreichen zu können.“

Des Weiteren wird es seitens des Landkreises Gifhorn heute eine separate Pressemittelung bezüglich der aktuellen Inzidenzen und der Situation in den Altern- und Pflegeeinrichtungen geben.