Kann in diesem Jahr unter Corona-Auflagen wieder stattfinden: der Schlossmarkt zum Advent. Foto: Photowerk, 2014

Mit 3G-Regel: 25. Schlossmarkt zum Advent

veröffentlicht: am 11.11.2021     Presseinformation

Wenn am 1. Adventswochenende (27. und 28. November) der Schlossmarkt zum Advent stattfindet, erstrahlt das Schloss Gifhorn wieder im weihnachtlichen Glanz. Nach dem der Schlossmarkt aufgrund der Corona-Pandemie im vergangenen Jahr abgesagt werden musste, kehrt die traditionelle Veranstaltung 2021 in den Schlossinnenhof zurück – und das zum 25. Mal.

„Als Kreisverwaltung war es uns sehr wichtig, unseren Bürgerinnen und Bürgern in diesem Jahr wieder eine schöne Veranstaltung in der Vorweihnachtszeit zu bieten“, freut sich Landrat Tobias Heilmann auf den Schlossmarkt. „Außerdem feiern wir mit der 25. Ausrichtung auch ein kleines Jubiläum.“

Über 30 Ausstellerinnen und Aussteller aus der näheren Umgebung bieten an beiden Tagen die Möglichkeit, schon mal ein paar Weihnachtseinkäufe zu erledigen. Die Atmosphäre rund um das Schloss Gifhorn und die liebevolle Organisation des Schlossmarktes sorgt Ende November in bekannter Manier für Weihnachtsstimmung. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einem abwechslungsreichen Musikprogramm.

Aufgrund der weiterhin geltenden Infektionsschutzmaßnahmen der Niedersächsischen Corona-Verordnung, gilt für den Schlossmarkt die 3G-Regel. Alle Gäste müssen demnach, ein Impf-, Genesenen- oder negativer Testnachweis sowie den Personalausweis vor Betreten des Schlossmarktes vorlegen. Der Schlossmarkt ist als Einbahnstraße organisiert. Der Zutritt erfolgt mit Kontrollen an der Schlosseinfahrt. Der Ausgang erfolgt über die Holzbrücke über den Schlossgraben. Eine grundsätzliche Maskenpflicht gibt es auf dem Schlossmarkt nicht, da dieser ausschließlich unter freiem Himmel stattfindet. Lediglich für die Nutzung der Sanitäranlagen ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend. Außerdem werden die Kontaktdaten der Gäste mit der LUCA-App erfasst.

„Wir haben uns – auch in Absprache mit der Stadt Gifhorn – bewusst für die 3G-Regel entschieden, um allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, unseren Schlossmarkt zu besuchen“, erklärt Landrat Tobias Heilmann. „Weiterhin gelten natürlich die bekannten Abstands- und Hygienemaßnahmen. Wir bitten alle Gäste um gegenseitige Rücksichtnahme und einen verantwortungsbewussten Umgang miteinander.“

In Situationen, in denen beispielsweise die Abstände nicht eingehalten werden können, appelliert die Kreisverwaltung daran, freiwillig eine medizinische Maske zu tragen. Zudem werden auch geimpfte und genesene Personen gebeten, sich selbst vor dem Besuch des Schlossmarktes zusätzlich per Selbsttest auf das Coronavirus zu testen.

„Diese freiwilligen Maßnahmen geben uns allen mehr Sicherheit“, erklärt Landrat Tobias Heilmann. „Wir sind sehr froh, dass wir seitens der Landesgesetzgebung unseren Schlossmarkt durchführen können. Jeder einzelne von uns kann dazu beitragen, dass der Schlossmarkt ein schöner und sicherer Weihnachtsmarkt wird.“

 

Öffnungszeiten:

  • Samstag, 27. November: 11:00 bis 20:00 Uhr
  • Sonntag, 28. November: 11:00 bis 18:00 Uhr