Medizinische Maskenpflicht in Kreishäusern entfällt - nur im Gesundheitsamt muss weiterhin eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung getragen werden

veröffentlicht: am 02.02.2023     Presseinformation

Ab Donnerstag, 02. Februar 2023, entfällt in den Kreishäusern der Kreisverwaltung die medizinische Maskenpflicht.
Nur im Kinder-und Jugendärztlichen Dienst und Amtsärztlichen Dienst im Gesundheitsamt (Allerstraße 21, 38518 Gifhorn) besteht vorerst weiterhin eine medizinische Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher.
 

Zum Eigen-und Drittschutz darf auch in den Kreishäusern freiwillig weiterhin eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.

 

Kreisverwaltung arbeitet weiterhin mit Terminvereinbarungen


Beibehalten wird in der Gifhorner Kreisverwaltung die Arbeit mit Terminvergabe. Termine mit der jeweiligen Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter sind vorab telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
Für Termine in der KFZ-Zulassungsstelle, Führerscheinstelle, Verkehrsaufsicht und der Ausländerbehörde ist eine Online-Terminvereinbarung hier möglich: https://www.gifhorn.de/buergerdienste/terminreservierungen/