Landrat fordert vom Land die Überprüfung der Förderleitungen

veröffentlicht: am 12.09.2019     Presseinformation

Der Landkreis Gifhorn weist eine lange Geschichte der Förderung von Erdöl in seinem Kreisgebiet auf. Die Nutzung dieser Bodenschätze war und ist ein Teil der Wirtschaftsleistung, die im Kreisgebiet erarbeitet wird. Die Gewinnung von Erdöl ist mit Umweltrisiken verbunden, die im Regelfall durch technische Vorkehrungen beherrschbar erscheinen.


Leider haben nun diverse Vorfälle allein in den letzten zwei Jahren, verursacht durch defekte Förder- oder Transportleitungen, wachsende Zweifel daran geweckt, dass die notwendige Sicherheit der Anlagen noch durchweg gegeben ist. Durch Leckagen an Leitungen für Nassöl und auch für Lagerstättenwasser sind zum Teil erhebliche Mengen an wassergefährdenden Stoffen ausgetreten, so dass verunreinigte Bereiche unter Führung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie saniert werden mussten.

Zwar ist es noch zu keinem gravierenden Schaden am Grundwasser gekommen - aber die Besorgnis darüber steigt. Das Vertrauen in die Sicherheit der Förderanlagen hat bei der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten deutlich abgenommen und ist in Teilen bereits nicht mehr vorhanden. Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, dass im Landkreis Gifhorn große Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen sind und hier in erheblichem Maße Trinkwasser gefördert wird.

Die Häufung von Vorfällen allein im Landkreis Gifhorn legt den Schluss nahe, dass bestehende Leitungen veraltet sind und dringend der Erneuerung bedürfen. Daher fordert Landrat Dr. Andreas Ebel vom Landesamt als der zuständigen Überwachungsbehörde die zeitnahe und gründliche Überprüfung aller Förderanlagen: „Die Vorfälle zeigen, dass eine reale Gefahr für Grund- und Oberflächenwasser nicht ausgeschlossen werden kann. Hier muss vorbeugend die Leistungsfähigkeit der Leitungen geprüft werden.“

Der Landkreis selbst hat eine Rufbereitschaft von ausgebildeten Fachkräften eingerichtet, um bei einer Havarie in der konkreten akuten Gefahrenlage schnellstmöglich erste Maßnahmen einleiten zu können. Grundsätzlich liegt jedoch die Zuständigkeit für die Überwachung der erdölfördernden Betriebe beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.