Landrat Dr. Andreas Ebel unterzeichnet eine Richtlinie, mit der der Landkreis Gifhorn die Ansiedlung freiberuflicher Hebammen und Entbindungspfleger unterstützen möchte; (vorne links im Bild: Stefanie Winter, Kreisvorsitzende Gifhorn, Hebammenverband Niedersachsen e.V., vorne rechts im Bild: Christine Gehrmann, Leiterin der Stabsstelle Demografie)
Mit einem neuartigen Ansatz unterstützt der Landkreis Gifhorn die Ansiedlung freiberuflicher Hebammen und Entbindungspfleger und bietet bessere Rahmenbedingungen für die Ausübung des Berufs. Landrat Dr. Andreas Ebel unterzeichnet eine entsprechende Richtlinie, die ab sofort in Kraft tritt.
„Wir stellen mit dieser Richtlinie Weichen für den weiteren Ausbau einer familienfreundlichen Infrastruktur in unserem Landkreis, denn für junge Familien ist eine gute Betreuung rund um Schwangerschaft und Geburt das A und O der Familiengründung. Daher habe ich mich besonders für die Unterstützung freiberuflicher Hebammen eingesetzt, denn ihre Arbeit ist u.a. der Schlüssel dazu“, so Landrat Andreas Ebel anlässlich der Unterzeichnung der Richtlinie. Schon die Vergabe von zwei Stipendien an Hebammen in Ausbildung trage dazu bei, die Anwerbung von Hebammen im Landkreis zu fördern.
Im Rahmen eines Austauschgespräches mit freiberuflichen Hebammen aus dem Landkreis stellte Ebel die Richtlinie den anwesenden Hebammen vor, die sich hocherfreut über die Würdigung ihres Berufstandes und der Arbeit zeigten.
Mit der Richtlinie, deren Grundlagen der Kreistag im Dezember 2018 zustimmte, sind folgende Leistungen verbunden:
Die aktuelle Versorgungssituation im Landkreis ist weiterhin nicht ausreichend. Abgesehen von Engpässen im Helios-Klinikum (der Kreissaal musste im Dezember 2018 für eine Woche geschlossen werden) klagen auch die freiberuflichen Hebammen über die Not zu vieler schwangerer Frauen, eine Hebammenbetreuung zu organisieren.
Zur Entspannung soll die im Mai avisierte Einrichtung der Hebammenzentrale beitragen. Ein gezieltes Suche/Biete- Verfahren soll dazu beitragen, Doppelbuchungen zu vermeiden und unkompliziert eine Vermittlung z.B. von Schwangerschaftsgymnastik, Wochenbettbetreuung oder Rückbildungskursen zu organisieren.
Weitere Informationen zur Richtlinie sind erhältlich beim Fachbereich Gesundheit – Herr Hüller- Tel. 05371/82-710 oder maik.hueller(at)gifhorn.de sowie bei der Gleichstellungsbeauftragten Christine Gehrmann, Tel. 5371/82-386 oder gleichstellungsbeauftragte(at)gifhorn.de