Landkreis Gifhorn warnt vor Ausbruch der Geflügelpest

veröffentlicht: am 15.04.2021     Presseinformation

An der Bundesstraße 214 im Landkreis Peine, relativ nah zur Grenze des Landkreises Gifhorn, wurden zwei Bussarde tot aufgefunden, bei denen die sogenannte Geflügelpest (beim Wildvogel) amtlich festgestellt wurde.

Der Fundort der Bussarde befindet sich außerhalb von Ortschaften. In einem Radius von einem Kilometer um den Fundort, welcher auch in den Landkreis Gifhorn hineinreicht, befinden sich nur wenige Kleinsthaltungen von Geflügel. Aufgrund der Risikoanalyse des Landkreises Gifhorn sowie auch des Landkreises Peine wurde daher entschieden, auf eine Ausweisung von Restriktionsgebieten (Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet) zu verzichten.

Im Landkreis Gifhorn gilt schon seit dem 10.03 2021 im gesamten Kreisgebiet die Aufstallung des Hausgeflügels. Dieses darf nur noch in Ställen oder in Volieren gehalten werden, die nach oben dicht und an den Seiten durch Netze oder Ähnlichem gegen den Anflug von Wildvögeln gesichert sind.

Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs HPAI-Virus (Highly Pathogenic Avian Influenza). Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren. Da Influenza-Viren sehr leicht übertragbar sind, wurde aufgrund der bisherigen Risikoanalyse des Landkreises Gifhorn schon Anfang März die Aufstallung von Geflügel angeordnet, um jeglichen Kontakt vor allem zu Wildvögeln zu unterbinden.

Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet. Die Eintragung des Erregers in Hausgeflügelbestände muss daher unbedingt verhindert werden.

Die Influenza-Viren des Menschen gehören zur gleichen Gruppe Influenza-Viren wie die Erreger der klassischen Geflügelpest. Eine direkte Gefahr für die Bevölkerung besteht im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest jedoch nicht.

Landrat Dr. Andreas Ebel appelliert daher an alle Geflügelhalter - sowohl kommerzielle Betriebe als auch Hobbyhalter - sich unbedingt mit der Situation auseinanderzusetzen und die schon Anfang März angeordneten vorbeugenden Schutzmaßnahmen weiterhin umzusetzen. Zudem erinnert er: „Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse registriert worden sein, muss dieses schnellstens nachgeholt werden.“

Geflügelhalter im Gifhorner Kreisgebiet wenden sich an den Landkreis Gifhorn, Abteilung Veterinärwesen, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn, Tel. 05371 82-391 oder per E-Mail an veterinaeramt(at)gifhorn.de.