Landkreis Gifhorn versendet Abfallgebührenbescheide

veröffentlicht: am 26.01.2022     Presseinformation

Ab dem 28. Januar 2022 werden an alle Grundstückseigentümer über 56.800 Abfallgebührenbescheide verschickt. Sie enthalten in Teil 1 die Endabrechnungsbescheide für 2021 und in Teil 2 die Festsetzung der Abfallgebühren für 2022. Die Abfallgebühren konnten für 2022 stabil gehalten werden, so dass es keine Kostensteigerung gibt.

Im Endabrechnungsbescheid für 2021 werden die Kosten für ggf. zusätzliche Leerungen ausgewiesen. Diese sind am 28. Februar 2022 – neben den Gebühren für das vierte Quartal 2021 – zu leisten. Als zusätzliche Leerungen werden solche Leerungen berechnet, die über die Anzahl der im Tarif vorgesehenen Pflichtleerungen hinaus in Anspruch genommen wurden. Alle vorgenommenen Leerungen sind mit ihrem Datum im beigefügten Leerungsprotokoll dem Bescheid beigefügt.

Wurden Abfallbehälter im laufenden Kalenderjahr 2021 durch An- oder Abmeldung oder im Tarif geändert, wurden die Gebühren entsprechend der veranlagten Monate anteilig berechnet. In der ersten Spalte der Veranlagungstabelle ist stets der jeweilige Veranlagungszeitraum ausgewiesen, aus dem sich die Anzahl der jeweiligen Veranlagungsmonate ergibt.

In den Festsetzungsbescheiden der Abfallgebühren für 2022 (Teil II der Bescheide) werden gemäß dem angemeldeten Behälterbestand die zu zahlenden Teilbeträge ausgewiesen, die am 15. April 2022, 15. Juli 2022, 15. Oktober 2022 und 28. Februar 2023 fällig werden. Die Beträge werden immer für das zurückliegende Quartal eingezogen.

Für weitergehende Fragen stehen die Mitarbeiter/innen des Kundenservice Abfall telefonisch oder per Mail zur Verfügung. Sprechzeiten und Telefonnummern sind auf den Bescheiden ausgewiesen. Erfahrungsgemäß kann es aber aufgrund hoher Nachfragen kurzfristig zu gelegentlichen Beeinträchtigungen in der telefonischen Erreichbarkeit kommen.

Weitere Infos zum Thema sind auch auf der Homepage der Abfallbewirtschaftung (www.gifhorn.de/abfallbewirtschaftung) unter dem Menüpunkt „Abfallbehälter und Abfallgebühren“ zusammengestellt.