Landkreis Gifhorn ist auf Afrikanische Schweinepest vorbereitet

veröffentlicht: am 14.09.2020     Presseinformation

In Brandenburg hat sich bei einem tot aufgefundenen Wildschwein der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest bestätigt. Für den Landkreis Gifhorn bedeutet das vorerst, dass die bereits seit einigen Jahren vorbereiteten Maßnahmen noch einmal überprüft werden. 

Der Landkreis Gifhorn hat sich seit einiger Zeit auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vorbereitet. Ganz wesentlich dabei war, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Veterinärwesen an Schulungen und Fortbildungen der möglichen Bekämpfungsmaßnahmen zu Technik, Organisation und Abläufen teilgenommen haben. Zudem hat der Landkreis Gifhorn 2018 an einer landesweiten Übung teilgenommen, bei der die zu treffenden Maßnahmen im Falle eines ASP-Ausbruchs Thema waren.

Zusätzlich fanden bereits regelmäßig Abstimmungen und Informationsveranstaltungen mit den für die Bekämpfung verantwortlichen Vertretern der unterschiedlichen Behörden und Institutionen auf Landes- und auf Landkreisebene statt. 

Landrat Dr. Andreas Ebel ist überzeugt: „Unser Veterinäramt im Landkreis Gifhorn ist bestens vorbereitet und ausgestattet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen sich seit Langem mit der Afrikanischen Schweinepest. Sollte es bei uns im Landkreis zu einem Verdachtsfall kommen, sind wir handlungsfähig. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht kein Grund zur Sorge.“

Zu der umfangreichen Vorbereitung zählt auch, dass bereits im Vorfeld Gerätschaften und Materialien zur Bergung von Wildschweinen von der Gifhorner Kreisverwaltung beschafft wurden. Außerdem kann der Landkreis Gifhorn im Ernstfall auf Material zurückgreifen, das vom Landesamt LAVES beschafft und an zentraler Stelle eingelagert wird. Darüber hinaus hat sich die Kreisverwaltung vorsorglich darum gekümmert, einen Zaun zu beschaffen, mit dem kurzfristig ein Sperrgebiet abgeteilt werden könnte. Eine Teillieferung des Zaunes ist bereits erfolgt. Die Restlieferung erfolgt voraussichtlich in der nächsten Woche, sodass der Zaun unmittelbar zum Einsatz kommen könnte.

Dem Landkreis Gifhorn ist es wichtig, alle Beteiligten frühzeitig einzubeziehen. Um eine frühzeitige Erkennung der ASP im Landkreis Gifhorn zu gewährleisten, hat die Kreisverwaltung daher die Jäger bei verschiedenen Veranstaltungen darauf hingewiesen, Proben von Fallwild - Wild, das nicht geschossen wurde - zu nehmen. Diese Proben schickt der Landkreis Gifhorn zur Untersuchung an das Landesamt LAVES.

Weiterhin gibt es ein landesweites Monitoringprogramm u. a. zur Früherkennung der ASP. Dabei werden Proben von erlegten Wildschweinen untersucht. Auch verunfallte Wildschweine werden jeweils hinsichtlich ASP untersucht. Die Schwarzwildstrecke im Landkreis Gifhorn ist mit ca. 4.300 geschossenen Wildschweinen rekordverdächtig. Dennoch ist eine konsequente Bejagung des Schwarzwildes weiterhin essentiell. 

Sollte es zu einem ASP-Verdachtsfall im Landkreis Gifhorn kommen, muss bei dem verendeten Wildschwein erst eine Probe zur Untersuchung auf das Virus der ASP entnommen werden. Bei einem positiven Ergebnis, bestätigt durch das LAVES und das Friedrich-Löffler-Institut, werden dann in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen entsprechende Gebiete gemäß der Schweinepestverordnung zum Kerngebiet, gefährdeten Gebiet bzw. zur Pufferzone erklärt. In diesen Gebieten gelten unterschiedliche Einschränkungen für Wild- und Hausschweine. Die Bekämpfungsmaßnahmen werden an die Reviergegebenheiten angepasst und ständig überprüft. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung gibt auf Bundesebene die Schweinepestverordnung vor. 

Bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest kann auch jede Bürgerin und jeder Bürger einen individuellen Beitrag leisten und damit die Arbeit der Kreisverwaltung unterstützen. Das Virus der ASP befällt nur Wild- und Hausschweine. ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt. Allerdings spielt der Mensch bei der Verbreitung der Seuche eine wichtige Rolle, indem er ASP-virushaltige Lebensmittel nicht korrekt entsorgt. Ganz wichtig ist daher, dass Bürgerinnen und Bürger keine Speisereste in der Natur hinterlassen. Außerdem sollten keine Erzeugnisse, die Schweinefleisch enthalten, aus Ländern, die von ASP betroffen sind, mitgebracht werden. Aufgrund der bei Schweinehaltungen einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen dürfen Schweinehaltungsbetriebe grundsätzlich nicht unaufgefordert betreten werden. Dies gilt insbesondere für Freilandhaltungen von Schweinen. Außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger, die beim Spazieren gehen in den Wäldern auf Kadaver von Wildschweinen stoßen, telefonisch oder per E-Mail über folgende Kontaktdaten an das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn wenden: Telefonnummer 05371/82-391; E-Mail veterinaeramt@gifhorn.de.

Weitere allgemeine Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie hier: 

tierseucheninfo.niedersachsen.de/download/143263/Afrikanische_Schweinepest_-_haeufig_gestellte_Fragen_und_Antworten_Stand_26.04.2019_.pdf