Kreisverwaltung informiert: Dritt- und Booster-Impfungen

veröffentlicht: am 09.11.2021     Presseinformation

Nach den Schließungen der kommunalen Impfzentren zum 30. September 2021 liegt die Hauptverantwortung für die Corona-Schutzimpfung, und die damit einhergehenden Dritt- und Booster-Impfungen, in den Händen des sogenannten „Regelsystems“ – also den Hausärzten, Betriebsärzten und Kliniken. Eine Priorisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen gibt es nicht. Impfwillige – egal ob für die Erst-, Zweit-, Dritt- oder Booster-Impfung – müssen sich in erster Linie an ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin wenden.

Zusätzlich hat das Land Niedersachsen die Landkreise und kreisfreien Städte angewiesen, dass Regelsystem durch den Einsatz von mobilen Impfteams (MITs) zu unterstützen. Die MITs des Landkreises Gifhorn haben am 18. Oktober ihre Arbeit aufgenommen und impfen aktuell überwiegend die vulnerablen Gruppen in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.

Für die Drittimpfung ist derzeit lediglich das Vakzin von BioNTech zugelassen. Die Drittimpfung erfolgt sechs Monate nach der Zweitimpfung. Dieser Abstand ist seitens der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorgegeben. Eine Ausnahme bildet die Auffrischung auf eine Erstimpfung mit Johnson&Johnson. Hier liegt der vorgegebene Abstand zwischen den Impfungen bei vier Wochen.

Als Unterstützung des Regelsystems bietet die Kreisverwaltung offene Impftermine für jedermann durch die MITs an. Verimpft werden die Vakzine von BioNTech und Johnson&Johnson. Ab dem 11. November 2021 sind auch Impfungen mit dem Vakzin von Moderna möglich. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, mitzubringen sind der Personalausweis sowie der Impfpass (wenn vorhanden).

Folgende Termine werden angeboten:

  • 11. November 2021, 14:00 - 18:00 Uhr (Gesundheitsamt)
  • 15. November 2021, 8:00 - 12:00 Uhr (Gesundheitsamt)
  • 18. November 2021, 14:00 - 18:00 Uhr (Gesundheitsamt)
  • 22. November 2021, 8:00 - 12:00 Uhr (Location folgt)
  • 25. November 2021, 14:00 - 18:00 Uhr (Location folgt)
  • 29. November 2021, 8:00 - 12:00 Uhr (Location folgt)

Impfstoff ist in ausreichender Menge vorhanden. Es ist daher nicht erforderlich, schon längere Zeit vor Beginn des Impftermins am Gesundheitsamt einzutreffen.

Fragen zu den Impfterminen werden telefonisch (05371/82-8909 und -8728) oder per E-Mail (mit(at)gifhorn.de) beantwortet.

 

Hintergrund: Was ist der Unterschied zwischen Dritt- und Booster-Impfung?

Im Wesentlichen handelt es sich bei der Dritt- und der Booster-Impfung um einen Unterschied in der Begrifflichkeit. Maßgeblich ist dabei derzeit die Altersgrenze von 70 Jahren. Medizinische Studien haben ergeben, dass die Immunreaktion auf die Corona-Impfung bei Personen über 70 Jahre weniger stark ausgefallen ist, als zunächst angenommen. Aus diesem Grund wird bei dieser Personengruppe über einen „Booster“ (also „Verstärker“) gesprochen.

Personen, die jünger als 70 Jahre sind, erhalten hingegen die Drittimpfung. Weder die Zusammensetzung des Impfstoffs noch der Abstand zwischen der zweiten und dritten Impfdosis unterscheiden sich von Dritt- zu Booster-Impfung.